Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die mündliche Anfrage: Welche Kosten entstehen durch das neu eingerichtete Wolfsbüro?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 1. Juli 2015 eröffnete der niedersächsische Umweltminister Wenzel das Wolfsbüro, welches das amtliche Wolfsmanagement koordinieren und als zentrale Informationsstelle fungieren soll. Auf eine Anfrage des Bundes der Steuerzahler erklärte das Umweltministerium Mitte August (vgl. http://www.rundblick-niedersachsen.de/2015/1512.html), dass für das Wolfsbüro, welches beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) angesiedelt ist, zwei Personalstellen neu geschaffen wurden, zwei Veterinäre noch einzustellen sind und lediglich eine Stelle aus dem NLWKN verlagert wurde. Eine Entlastung der Landesjägerschaft und der Landkreise würde laut Steuerzahlerbund somit nicht erreicht, und es sei mit Doppelstrukturen, die den Landesetat jährlich mit 450 000 Euro belasten, zu rechnen.

1. Welche Personalstellen sind bisher beziehungsweise sollen noch im NLWKN aufgrund der Wiederkehr des Wolfes eingerichtet werden?

Derzeit sind im Wolfsbüro des NLWKN 3 Vollzeitkräfte in der Entgeltgruppe E 13 beschäftigt, davon 2 befristet. Ab dem Jahr 2016 werden nach dem Haushaltsplan-Entwurf 2 Beschäftigungsmöglichkeiten der Entgeltgruppe E 13, eine Beschäftigungsmöglichkeit der Entgeltgruppe E 12 und 2 Planstellen der Besoldungsgruppe A 14 für Veterinäre neu geschaffen. Die beiden gegenwärtig befristeten Vollzeitkräfte sollen - vorausgesetzt, der Haushaltsplan wird entsprechend beschlossen - aus den neu geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeinen finanziert werden.

2. Welche Zuständigkeiten haben die Stelleninhaber konkret, und welche Aufgabenbereiche sollen die zwei neu einzustellenden Veterinäre abdecken?

Die Mitarbeiter des Wolfsbüros sind für die Bearbeitung der fürs Wolfsbüro vorgesehenen Aufgaben zuständig. Die Aufgaben des Wolfsbüros sind insbesondere:

Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

• Fachberatung der Öffentlichkeit und von Behörden

• Vorträge, Informationsveranstaltungen, Wolfsmonitoring und Wolfsmanagement

• Amtliche Bewertung von Wolfsvorkommen und Wolfsverhalten

• Amtliche Dokumentation und Sicherung des Datenbestands der Wolfssichtungen und zukünftig Weitergabe an die geplante Beratungsstelle auf Bundesebene

• Beauftragung/Durchführung von aktivem Wolfsmonitoring, wenn fachlich erforderlich

• Konzeption, Planung und ggf. Durchführung von Managementmaßnahmen

• Mitwirkung an der kontinuierlichen Schulung der niedersächsischen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater

• fachliche Unterstützung des Arbeitskreises Wolf

Nutztierhalter und Herdenschutz

• Beratung zu Präventionsmaßnahmen und zum Herdenschutz

• Bearbeitung von Anträgen auf Präventionsmaßnahmen und Billigkeitsleistungen einschließlich Auszahlung bewilligter Gelder an die Antragsteller im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf

• Amtl. Verursacher-Feststellung bei Nutztierrissen und Auszahlung von Billigkeitsleistungen im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf

Insbesondere folgende Zuständigkeiten sind für die Veterinäre vorgesehen:

  • Rissbegutachtung von Nutztierrissen

  • Fachberatung für Tierhalter hinsichtlich Haltung von Nutztieren in Gebieten mit Wolfsvorkommen

  • Amtliche Verursacher-Feststellung bei Nutztierrissen

Darüber hinaus sollen die Veterinäre auch an den anderen aufgeführten Aufgaben des Wolfsbüros mitwirken.

3. Wie hoch werden die Kosten für das Wolfsbüro in 2015 sein, und aus welchem konkreten Haushalttitel werden diese finanziert?

Für das Wolfsbüro des NLWKN werden im Jahr 2015 voraussichtlich Ausgaben in Höhe von insgesamt ca.98.725 € anfallen, und zwar gemäß derzeitiger Kalkulation ca. 95.278 € für Personalkosten, 2.496 € für die EDV-Ausstattung der 3 Arbeitsplätze und ca. 1.000 € für Bürobedarf, Porto, Telefon etc. Die Beträge sind anteilig für das Jahr berechnet, weil die 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Tätigkeit erst im Laufe des Jahres aufgenommen haben (18.05., 01.06. und 01.07.2015).

Die Kosten werden aus Kapitel 1555 Titel 682 10 finanziert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2015
zuletzt aktualisiert am:
30.09.2015

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln