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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie unterstützt die Landesregierung die Wolfsberater bei ihrer Arbeit?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Die „Migration“ von Wölfen in unseren heimischen Wäldern stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen. Die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber den „neuen Gästen“ in unserer Umgebung hängt zum Teil mit einer fachkundigen Beratung über die Risiken und den richtigen Umgang mit den Wölfen zusammen. Einen wesentlichen Teil dieser Arbeit leisten die Wolfsberater in Niedersachsen. Allerdings ist es fraglich, ob es im Land ausreichend Personal gibt und ob die jetzigen Arbeitsrahmenbedingungen es zulassen, dass die Wolfsberater ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie viele Wolfsberater gibt es derzeit in Niedersachsen?

2. Wie erfolgt die Entlohnung der Wolfsberater?

3. Betrachtet die Landesregierung die Anzahl und die Bezahlung der Wolfsberater als ausreichend, damit diese ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen können?


Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater leisten einen wichtigen Beitrag, um ein möglichst konfliktfreies Miteinander von Wolf und Mensch in Niedersachsen zu ermöglichen. Die Koordination, Betreuung und Schulung der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater erfolgt in Abstimmung mit dem Land durch die Landesjägerschaft Niedersachsen. Die ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ergänzen die amtlichen Strukturen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Es gibt aktuell 114 Wolfsberaterinnen und Wolfsberater.

Zu 2:

Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind ehrenamtlich tätig, für die Protokollierung von Nutztierrissen bekommen Sie eine Aufwandsentschädigung.

Zu 3:

In jedem Landkreis sind mehrere Wolfsberaterinnen und Wolfsberater benannt worden, so dass die Arbeit effektiv und bedarfsgerecht aufgeteilt werden kann. Sollte im Einzelfall in bestimmten Landkreisen erhöhter Bedarf für die Arbeit der Wolfsberaterinnen und Wolfsberater bestehen, können ggf. weitere benannt werden. Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sind ehrenamtlich tätig, eine Bezahlung erfolgt nicht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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