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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie verlief die Entnahme von MT6?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Hermann Grupe, Dr. Gero Hocker, Dr. Marco Genthe, Almuth von Below-Neufeldt und Horst Kortlang (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 27. April wurde der Wolf MT6 aus dem Munsteraner Rudel im Rahmen einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr erschossen. Am 25. April hat die Staatssekretärin im Umweltministerium den Umweltausschuss über die Anordnung der Entnahme des Tieres unterrichtet. Zunächst hatte das Umweltministerium den Auftrag erteilt, den Wolf zu betäuben und ihn in ein Gehege zu transportieren.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Distanzlosigkeit des Wolfs MT6 und die Tatsache, dass die Situationen vom Wolf und nicht von den handelnden Personen kontrolliert wurden, barg ein Gefahrenpotential für Verletzungen von Menschen, das nicht toleriert werden konnte. Die Nahbegegnungen von Wolf MT6 und Menschen zu Fuß hatten seit Beginn des Jahres 2016 in ihrer Frequenz und teils, wenn Hunde involviert sind, auch an Intensität zugenommen. Diese Dynamik in der Veränderung des Verhaltens von Wolf MT6 begründete die Annahme, dass bei Nahbegegnungen jetzt mit nicht nur unerheblichen Körperverletzungen bei Menschen gerechnet werden musste.

1. Aus welchem konkreten Grund wurde MT6 erschossen?

Die Entnahme von Wolf MT6 war als letale Entnahme zu vollziehen.

Hinsichtlich der Möglichkeit, den Wolf MT6 dauerhaft in ein Gehege zu verbringen, ist das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz der Einschätzung der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW), das die Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder in fachlicher Hinsicht unterstützt,[1] gefolgt:

„Die Entnahme sollte als letale Entnahme erfolgen. Eine Unterbringung in einem Gehege halten wir tierschutzfachlich für nicht vertretbar. Bei MT6 handelt es sich um einen zweijährigen Wolfsrüden, der in freier Wildbahn aufgewachsen ist und der seit seiner Besenderung Ende Juni 2015 eine sehr große und zunehmend größer werdende Fläche beläuft. Auch wenn er sich Menschen gegenüber häufig distanzlos verhält, tut er dies "zu seinen eigenen Bedingungen“ – er kann sich jederzeit zurückziehen, wenn er eine Situation als beängstigend empfindet und tut dies auch. Dieses Verhalten ist nicht zu vergleichen mit einem Leben unter Kontrolle und in direkter Nähe zu Menschen in einem Gehege. Wilde Wölfe und wild aufgewachsene Wolf-Hund-Hybride, die in Deutschland (teilweise vorübergehend) im Gehege gehalten wurden, zeigten starke Anzeichen von Stress. Auch nach Wochen in abgeschotteten Gehegen zeigten die Tiere keine Anzeichen der Gewöhnung. Auf Grund dieser Erfahrungen raten wir aus Tierschutzgründen von der Geheheunterbringung von MT6 ab.“

Für eine letale Entnahme und ausdrücklich gegen eine Gehegeunterbringung hat sich auch der „Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.“ ausgesprochen (s. Pressemitteilung vom 25.04.2016):[2]

„Der Unterbringung von dem Wolf MT6 in einem Gehege widersprechen wir ausdrücklich, da in der Vergangenheit solche Maßnahmen gezeigt haben, dass diese Wölfe sich nicht mit dieser Situation abgefunden haben und stets auszubrechen versuchten. Das Leben eines in Freiheit geboren Wolfes innerhalb eines Geheges bedeutet für diesen ein qualvolles Dasein = Tierquälerei. Unserer Ansicht nach kann nur der Abschuss bzw. das Einfangen und Einschläfern des Wolfes MT6 als Mittel zur Entnahme gewählt werden.“

2. Auf welcher fachlichen Grundlage wurde die Entscheidung, den Wolf nicht zu betäuben und zu fangen, sondern zu erschießen, geändert, und wer erbrachte diese Grundlage?

Siehe Antwort zu Frage 1.

3. Gibt es Erkenntnisse über die Ursachen der Verhaltensauffälligkeit des Tieres, wenn ja, mit welchem Mittel wurde sie festgestellt?

Belastbare Erkenntnisse über die Ursachen der Verhaltensauffälligkeit des Wolfs MT6 liegen dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz nicht vor.


[1] http://www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/neues-wolfs-beratungszentrum-des-bundes-soll-landesbehoerden-unterstuetzen/?tx_ttnews[backPid]=103&cHash=aa127c217cb4aae2ed6ef4b0b080aba3

[2] http://www.lausitz-wolf.de/index.php?id=1524

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.06.2016

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