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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Werden zukünftig „Problemwölfe“ aus ihrem Lebensraum entfernt?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Auf der Internetseite http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/nutztierrisse_karte/ wurden in dem Zeitraum vom 2. November 2014 bis zum 1. Januar 2015 aus den Landkreisen Diepholz, Oldenburg und Vechta 44 Schafsrisse gemeldet, bei denen der Wolf als Verursacher geprüft wird. Bei den 44 Rissen wurden 18 Schafe verletzt und 26 getötet. Die Übergriffe fanden in folgenden Ortschaften statt: Barnstorf, Dreeke, Drebber, Düste, Düversbruch, Goldenstedt, Großenkneten, Hogenbögen, Rüssen, Schwarme, Telbrake.

Die Vorfälle lassen vermuten, dass ein einzelner Wolf seinen Nahrungsbedarf vorrangig durch Übergriffe auf Weidetiere zu decken versucht. Den Nachweis, ob es sich immer um denselben Wolf handelt, wird das Ergebnis der ausstehenden DNA-Analysen erbringen. Sollte dieses Tier weitere Übergriffe in der gleichen Region verüben, befürchten Fachleute, dass dieser Wolf nicht mehr seinem natürlichen Verhalten folgt und sich zum „Problemtier“ entwickelt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie wird die Landesregierung zukünftig mit „Problemwölfen“ umgehen, die entgegen ihrem natürlichen Verhalten vorrangig auf Weidetiere zugreifen?

2. Werden „Problemwölfe“ zukünftig aus dem natürlichen Umfeld entnommen?

3. Aufgrund welcher Regularien kann eine Entnahme erfolgen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Als Grundsatz zum Umgang mit Wölfen gilt: Die Sicherheit des Menschen steht an erster Stelle. Auch wenn Angriffe von Wölfen auf Menschen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden können, sind diese sehr unwahrscheinlich. Diese Frage wurde beispielsweise in einer umfangreichen Studie aus dem Jahr 2002 des Norwegischen Institutes für Naturforschung (NINA) untersucht. Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Es gibt keine pauschale Empfehlung für eine geeignete Maßnahme beim Auftreten eines auffälligen Wolfs. Wenn Vergrämungsmaßnahmen keine Wirkung zeigen, kann das Entnehmen aus der Natur eine geeignete Maßnahme sein. Die Maßnahme muss sich am im konkreten Fall gezeigten auffälligen Verhalten des Wolfes orientieren. Hierzu werden die Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herangezogen. Ein solcher Fall ist unseres Wissens bisher in Deutschland noch nicht eingetreten.

Zu 2:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Zu 3:

Die Entscheidung für ein Vorgehen wird auf Grundlage des Bewertungsschemas des BfN und ggf. unter Einbeziehung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und externen Fachleuten vom MU und der betroffenen unteren Naturschutzbehörde getroffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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