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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Wie lange braucht das Land, um bei Nutztierrissen den Wolf als Verursacher festzustellen oder auszuschließen? (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Abgeordnete Dr. Stephan Siemer und Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.


Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 26. Januar 2014 berichtet die Oldenburgische Volkszeitung (OV) erneut von Schafsrissen im Landkreis Vechta. So seien laut OV in der Nacht von Samstag, den 24. Januar 2014, auf Sonntag, den 25. Januar 2015, drei Schafe in Goldenstedt/Lahr gerissen worden. Wie berichtet, geht der zuständige Wolfsberater aufgrund der Rissspuren davon aus, dass als Verursacher ein oder auch mehrere Wölfe infrage kämen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gibt es für den Riss vom 24. Januar 2015 und für die Risse aus den vergangenen Monaten bereits Ergebnisse aus der DNA-Untersuchung (Vortest)?

2. Falls ja, welche?

3. Falls nein, wann werden die Ergebnisse vorliegen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Durch Wolfsübergriffe auf Nutztierrisse können Tierhalterinnen und Tierhaltern wirtschaftliche Belastungen entstehen. Das Land gewährt betroffenen Tierhaltern zur Unterstützung deswegen Billigkeitsleistungen nach § 53 LHO als freiwillige Zahlungen zum anteiligen Ausgleich der durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen. Vorraussetzung für die Zahlung ist die amtliche Feststellung des Wolfs als Verursacher der Nutztierrisse. Diese amtliche Feststellung erfolgt durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz(NLWKN). Danach wird der Nutztierhalter schriftlich über das Ergebnis informiert. Im Anschluss wird das Ergebnis veröffentlicht. Eine Übersicht über die diesbezüglich gemeldeten Nutztierrisse und die Ergebnisse wird regelmäßig im Internet auf der Seite

http://www.wildtiermanagement.com/wildtiere/haarwild/wolf/nutztierrisse_karte/

veröffentlicht. Bei der Antwort ist zu berücksichtigen, dass dafür nur Ergebnisse bis zum 13.02.2015 berücksichtigt werden konnten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Für den Riss vom 24.01.2015 liegen noch keine Ergebnisse vor. Diese Proben befinden sich zurzeit in Bearbeitung im beauftragten Analyselabor. Für die Ergebnisse der weiteren Risse aus den vergangenen Monaten wird auf die Antwort zu Frage 1 der Anfrage „Von welchen Schafs- und Rinderrissen im Weser-Ems-Gebiet kann der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden?“(TOP 26, Frage 15) verwiesen.

Zu 2:

Für die Ergebnisse der weiteren Risse aus den vergangenen Monaten wird ebenfalls auf die Antwort zu Frage 1 der Anfrage „Von welchen Schafs- und Rinderrissen im Weser-Ems-Gebiet kann der Wolf als Verursacher ausgeschlossen werden?“(TOP 26, Frage 15) verwiesen.

Zu 3:

Für den Riss vom 24.01.2015, deren Proben sich zurzeit in Bearbeitung im beauftragten Analyselabor befinden, kann keine abschließende Zuordnung gemacht werden. Es kann aber von einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen ausgegangen werden, sofern nicht aufgrund der schlechten Qualität der Probe Wiederholungen der Analysen zur Absicherung nötig sind.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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