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Antwort auf die mündliche Anfrage zur Explodierten Chemiefabrik in Ritterhude: Hat der Landkreis Osterholz Anwohnerbeschwerden ausreichend geprüft?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

Am 16. Mai 2015 berichtete der NDR in seiner Online-Ausgabe, dass eine vertrauliche E-Mail von einem Anwohner der explodierten Chemiefabrik in Ritterhude vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven direkt an den Geschäftsführer der Chemiefabrik weitergeleitet worden sei.

In dem Bericht wird beschrieben, dass ein Anwohner vor Kurzem beobachtet habe, wie ein Mitarbeiter der Firma Organo Fluid Wasser aus der Tiefgarage der explodierten Chemiefabrik gepumpt hätte. Der Anwohner hätte deshalb die Gemeinde Ritterhude per E-Mail aufgefordert zu prüfen, ob das Wasser nicht ordnungsgemäß entsorgt werden müsste. Die Gemeinde Ritterhude hätte sich jedoch für nicht zuständig erklärt und die E-Mail an den Landkreis Osterholz geschickt. Der Landkreis Osterholz hätte die E-Mail weitergeleitet an das Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven. Der zuständige Mitarbeiter dort hätte das Schreiben direkt an Organo Fluid weiterversandt, woraufhin der Geschäftsführer von Organo Fluid den Anwohner direkt mit dessen Vorwürfen konfrontierte und seinerseits Vorwürfe gegen den Anwohner erhob.

1. In welchem Umfang ergibt sich für den Landkreis Osterholz als untere Wasserbehörde eine Kontrollpflicht mit Blick auf den vom NDR beschriebenen und vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven bestätigten Vorgang?

2. Was haben die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Osterholz konkret unternommen, um den Vorwürfen des Anwohners wegen möglicherweise illegaler Entsorgung kontaminierter Abwässer nachzugehen?

3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Kreisverwaltung Osterholz in der Vergangenheit wasserrechtliche Zuständigkeiten mit Blick auf die Chemiefabrik in Ritterhude unzureichend wahrgenommen hat?

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Rückbaumaßnahmen auf dem Betriebsgrundstück der Fa. Organo Fluid in Ritterhude sind bis auf die Fundamente, die Bodenplatte und die Tiefgarage abgeschlossen. Die Abfälle wurden entsorgt. Alle Flächen wurden gereinigt. Das Gelände ist eingezäunt und verschlossen.

Bei dem aktuellen Vorfall ging es um Regenwasser, dass sich nach einem Starkregen in einer Senke vor der Tiefgarage gesammelt hatte. Zum Versickern wurde das Regenwasser auf eine nicht versiegelte Fläche auf dem Betriebsgrundstück gepumpt. Da es sich hier um Regenwasser handelte, das sich auf einer bereits gereinigten Fläche gesammelt hatte, ist davon auszugehen, dass dieses Wasser auch nicht kontaminiert war.

1. In welchem Umfang ergibt sich für den Landkreis Osterholz als untere Wasserbehörde eine Kontrollpflicht mit Blick auf den vom NDR beschriebenen und vom Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven bestätigten Vorgang?

Eine Kontrollpflicht bestand diesbezüglich nicht.

2. Was haben die zuständigen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Osterholz konkret unternommen, um den Vorwürfen des Anwohners wegen möglicherweise illegaler Entsorgung kontaminierter Abwässer nachzugehen?

Die ursprünglich an die Gemeinde gerichtete E-Mail des Anwohners wurde vom Landkreis Osterholz an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven, das sich der Angelegenheit dann angenommen hat, weitergeleitet.

3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Kreisverwaltung Osterholz in der Vergangenheit wasserrechtliche Zuständigkeiten mit Blick auf die Chemiefabrik in Ritterhude unzureichend wahrgenommen hat?

Anhaltspunkte für eine evtl. unzureichende Wahrnehmung der wasserrechtlichen Aufgaben durch die untere Wasserbehörde des LK Osterholz haben sich nach Durchsicht der vorliegenden Akten nicht ergeben. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht der "Koordinierungsgruppe Organo Fluid" vom 11.05.2015 verwiesen (Seiten 35 und 66 f.).

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.06.2015

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