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Ausschreibungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker, Horst Kortlang, Jörg Bode und Gabriela König (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nachdem die ersten Ausschreibungsdurchgänge für zahlreiche Windenergieprojekte stattgefunden haben, sind die in dieser Hinsicht gemachten Praxiserfahrungen zu bewerten und Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen in Niedersachsen abzuleiten. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1.Gibt es von Wirtschaftsseite Kritik an den mit den Ausschreibungen im Bereich der Windenergie an Land bisher gemachten praktischen Erfahrungen?

Vertreter der Windbranche und einzelne Verbände haben Bedenken dahingehend geäußert, dass sich im Falle anhaltend hoher Zuschlagsanteile von Projekten ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung ein Einbruch beim Ausbau der Windenergie und folglich Unsicherheiten in der Hersteller- und Zuliefererindustrie in den Jahren 2019/20 einstellen könnten.

2.Besteht aus Sicht der Landesregierung Anlass zur Sorge, weil viele bezuschlagte Windenergieprojekte nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügen?

Für die Landesregierung ist die Akteursvielfalt schon aus Gründen der Erhaltung der Akzeptanz von wesentlicher Bedeutung beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Vor diesem Hintergrund ist ein hoher Anteil von Bürgerenergiegesellschaften in den einzelnen Ausschreibungsrunden grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist es der Landesregierung aus klimapolitischen Gründen gleichfalls ein großes Anliegen, dass mindestens der im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017) angestrebte Ausbaukorridor von 40–45 Prozent erneuerbaren Energien am bundesdeutschen Bruttostromverbrauch bis 2025 erreicht wird. Zudem gilt es zu vermeiden, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Auftragsmangel in den Anlagenhersteller- und Zulieferbetrieben der Windenergiebranche und damit schlimmstenfalls zu einem industriepolitischen Fadenriss kommt. Siehe ferner Antwort zu Frage 3 der Mündlichen Anfrage „Ausschreibungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien (Teil 1)“.

3.Beabsichtigt die Landesregierung, auf eine Änderung der geltenden Ausschreibungsregeln etwa mit dem Ziel hinzuwirken, den Zuschlag für genehmigungslose Windenergieprojekte künftig einzuschränken?

Der Bundesgesetzgeber hat bereits auf das erste Ausschreibungsergebnis für Windenergie an Land reagiert und die Sonderregelung für die ersten beiden Ausschreibungsrunden im Jahr 2018 für Windenergieanlagen an Land ausgesetzt. Das Ergebnis der anstehenden Evaluierung bleibt abzuwarten – siehe Antwort zu Frage 3 der Mündlichen Anfrage „Ausschreibungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien (Teil 1)“.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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