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Bauminister Olaf Lies begrüßt Gesetzentwurf der Regierungskoalition zum Zweckentfremdungsverbot

Lies: „Wohnungsmangel und steigenden Mieten entgegenwirken“


Pressemitteilung Nr. 144/2018

Niedersachsens Bauminister Olaf Lies hat den von den Koalitionsfraktionen der SPD und CDU erarbeiteten Gesetzentwurf über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum begrüßt und heute (Dienstag) im Kabinett vorgestellt.

Umwelt- und Bauminister Olaf Lies: „Wir sehen mit Sorge, dass es in immer mehr Regionen Niedersachsens zunehmend schwieriger wird, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Der Wohnungsmangel und steigende Mieten sind Themen, die die Kommunen und das Land nur gemeinsam anpacken können. Der eingebrachte Gesetzentwurf ergänzt die vielfältigen Maßnahmen, die wir im vergangenen Monat im Bündnis für bezahlbares Wohnen beschlossen haben. Ich bin zuversichtlich, dass die Gemeinden dadurch das knappe Angebot an bezahlbarem Wohnraum insbesondere auf den Ostfriesischen Inseln, aber auch in begehrten Innenstadtlagen besser schützen können.“

Das Gesetz soll Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt ein Satzungsrecht einräumen, mit dem sie die Zweckentfremdung von Wohnraum für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren einem sogenannten Genehmigungsvorbehalt unterwerfen können. Ob ein Wohnraummangel als Voraussetzung für die Genehmigungspflicht besteht, entscheiden die Gemeinden selbst, weil sie die Marktsituation vor Ort am besten kennen. Die überwiegende Nutzung einer Wohnung für gewerbliche Zwecke, die Vermietung als Ferien- oder Modellwohnung, spekulativer Leerstand und Abbruch von Wohnraum können sodann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wenn keine Genehmigung vorliegt. Außerdem können die Satzungskommunen Onlineportalen mit sofortiger Wirkung untersagen, nicht genehmigte Ferienwohnungen im Internet anzubieten. Verstöße gegen dieses Verbot sind ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro bewehrt. Eine Überlassung der eigenen Wohnung an Feriengäste für bis zu zwölf Wochen im Jahr wird hingegen nicht dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen. Dadurch soll das immer beliebter werdende Home-Sharing nicht unnötig erschwert werden.

In den Ballungsräumen und auf den Ostfriesischen Inseln wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. In touristisch attraktiven Regionen ist der Anreiz, Wohnraum ausschließlich an Feriengäste zu vermieten, besonders hoch. Zudem stehen Wohnungen in Gebieten mit stark steigenden Immobilienpreisen häufig aus spekulativen Gründen leer oder werden zugunsten hochwertiger Anlageobjekte abgerissen. Dadurch wird dem Markt wertvoller Dauerwohnraum entzogen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.12.2018

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