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Energieminister Wenzel: Erdkabel künftig bei allen neuen Stromleitungen möglich machen - Gesetzentwurf des Bundes für mehr Erdkabel "erster Schritt in die richtige Richtung"

Pressemitteilung Nr. 13/2015

Energieminister Stefan Wenzel hat die Ausweitung der Möglichkeiten für Teilerdverkabelungen beim Stromnetzausbau auf alle in Niedersachsen geplanten Leitungen gefordert. "Mehr Erdverkabelung kann ein entscheidender Schlüssel für eine größere Akzeptanz von betroffenen Kommunen und Trassenanliegern zugunsten des Netzausbaus werden", sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover. Der Gesetzentwurf des Bundes zur Änderung des Netzbaurechts sei ein "Schritt in die richtige Richtung", so Wenzel. Das Ziel müsse es aber sein, dass zukünftig bei allen neuen Stromleitungen auch die Erdverkabelung möglich wird.

Positiv sei, dass mit dem Gesetzentwurf die Erdkabeloption für die Netzausbauprojekte Wehrendorf – Gütersloh, Wilhelmshaven – Conneforde und Emden-Ost – Conneforde neu eingeführt wird. Auch die Absicht, auf der im bereits im Planfeststellungsverfahren befindlichen Neubautrasse vom niedersächsischen Wahle ins hessische Mecklar erstmalig bei Lamspringe einen mehr als 10 Kilometer langen Erdkabelabschnitt zu erproben, wird von Wenzel ausdrücklich begrüßt.

Es sei zudem erfreulich, dass Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel den niedersächsischen Vorschlag aufgreift, auch bei naturschutzrechtlichen Hemmnissen zur Errichtung einer Freileitung, künftig Erdkabel einsetzen zu können. Ebenfalls niedersächsisch sei die Idee, bei den neuen Bundesfachplanungsverfahren (wie z.B. SuedLink), in denen ein verbindlicher Trassenkorridor von 500 – 1.000 Metern festgelegt wird, künftig Abweichungen zuzulassen.

"Wir freuen uns, dass der Bundeswirtschaftsminister in seinem Gesetzentwurf Vorschläge aufgreift, die die Niedersächsische Landesregierung im Mai vergangenen Jahres im Bundesrat eingebracht hat", sagte Wenzel. Die von seinem Ministerium in Abstimmung mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ausgearbeitete Stellungnahme wurde der Bundesregierung bereits übermittelt.

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erstellt am:
23.01.2015

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