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Flexible Tidesteuerung am Emssperrwerk – weitere Schritte

Pressemitteilung Nr. 50/2018


Für den Beginn der Umsetzung einer flexiblen Tidesteuerung im Emssperrwerk Gandersum sind noch viele weitere Schritte erforderlich. Das teilte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz heute (Mittwoch) mit.

Dazu wird der Dialog mit der Schifffahrt in der Arbeitsgruppe „verkehrsverträgliche Tidesteuerung“ unter Federführung des WSA Emden mit Vertretern der Schifffahrt, Hafenbetreibern, hafenaffinen Unternehmen und Vertretern der Sportschifffahrt fortgesetzt.

Die in Zusammenarbeit mit der Schifffahrt gefundenen Lösungsansätze für eine verkehrsverträgliche Tidesteuerung werden gegenwärtig mit den Rechenmodellen der Forschungsstelle Küste des NLWKN daraufhin überprüft, ob bei ihrer Umsetzung die Wirksamkeit der Tidesteuerung gegen die Verschlickung in ausreichendem Maße erhalten bleibt. Der Betriebsplan für die flexible Tidesteuerung und die Sohlsicherung des Sperrwerks werden wegen der gegenseitigen Abhängigkeiten der Projekte voraussichtlich in einem Verfahren behandelt werden müssen.
Derzeit wird ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Hierzu ist es erforderlich, ein hydromorphologisches Gutachten zu erstellen, eine Feinplanung der Sohlsicherung zu machen und einen praktikablen und wirksamen Basis-Betriebsplan aufzustellen. Bei allen Punkten arbeiten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) eng zusammen.

Zu Mitte 2020 wird mit dem Planfeststellungsbeschluss gerechnet, der dann die Bauphase einleiten wird. In 2022 ist dann mit der Fertigstellung der Sohlsicherung und Beginn des Tidesteuerungsbetriebs zu rechnen.

Hintergrund:

Die Aufrüstung des Emssperrwerks Gandersum mit einer flexiblen Tidesteuerung wurde seitens des Lenkungsgremiums für den Masterplan Ems im August 2017 beschlossen. Die Lösungsvariante ergibt sich aus der Auswertung zweier Machbarkeitsstudien, die von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) einerseits und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) andererseits vorgelegt wurden.

Mit dem Einbau einer Sohlschwelle am Emssperrwerk (Machbarkeitsstudie in Verantwortung des Bundes - WSV) sollte das in der Unterems in den letzten Jahrzehnten abgesunkene Tideniedrigwasser wieder deutlich angehoben werden. Die Tidesteuerung am Emssperrwerk (Machbarkeitsstudie in Verantwortung des Landes - NLWKN) sollte über die zeitweise Einschnürung des Querschnittes der Ems am Sperrwerk die Ausbreitung der Gezeitenwelle in die Unterems so beeinflussen, dass über die Reduzierung der Tideasymmetrie der resultierende Schwebstoffeintrag vermindert wird.

Im Laufe der Untersuchungen der verschiedenen denkbaren Varianten hat sich eine große Annäherung der beiden Maßnahmenvorschläge ergeben. WSV und NLWKN sehen nach ihren Machbarkeitsstudien größere Wirksamkeiten bei Beeinflussung im Flutstrom, nicht dagegen im Ebbstrom.

Ziel des Masterplans Ems 2050 ist die mittel- und langfristige Verbesserung des ökologischen Zustandes der Ems unter Erhaltung ihrer Funktion als leistungsfähige Bundeswasserstraße. Einer der Kernpunkte ist dabei die Lösung des Schlickproblems und die Verbesserung der Gewässerqualität in der Unterems. Um eine Lösung für dieses Problem zu finden, haben Bund und Land die Machbarkeitsstudien zum Lösungsansatz durchgeführt. Die Machbarkeitsstudien wurden seitens des Arbeitskreises „Wasserbauliche Maßnahmen/ Weitere Maßnahmen und Konzepte“ begleitet, der vom Niedersächsischen Umweltministerium geleitet wird.

Zu einer Finanzierung der Umsetzung dieser Maßnahme erfolgte im August 2017 auf Vorschlag des Umweltministeriums zunächst eine Vereinbarung zu den Planungskosten, die für Niedersachsen durch die Staatskanzlei und für den Bund durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) unterzeichnet wurde. Danach werden die Vorbereitung der öffentlich-rechtlichen Zulassungsverfahren sowie die Erarbeitung eines Betriebsplans für die flexible Tidesteuerung durch die Vereinbarungspartner gemeinsam durchgeführt. Bei der Beauftragung Dritter werden die entstehnden Kosten von den Vereinbarungspartnern je zur Hälfte getragen. Die Personal- und Sachkosten seiner Behörden trägt jeder Vereinbarungspartner selbst.

Die Gesamtkosten werden auf ca. 46 Millionen Euro geschätzt. Bisher sind für die Jahre 2018 bis 2021 23 Millionen Euro im Haushalt des MU eingeplant. Über die weitere Finanzierung muss eine ergänzende Vereinbarung getroffen werden. Federführend beim Bund ist hier die GDWS.

Der Masterplan Ems wird federführend durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) betreut. Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zur Verbesserung der Ems wird vom Arbeitskreis „Wasserbauliche Maßnahmen“ (Leitung: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, MU) vorbereitet und begleitet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2018

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