Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Antwort auf die Mündliche Anfrage: Freilassung eines Wolfswelpen in der Lüneburger Heide

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

In einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz vom 29. Juni 2016 wird berichtet, dass ein weiblicher Wolfswelpe, der am 20. Juni in der Lüneburger in schlechtem Zustand aufgefunden wurde, nach acht Tagen Pflege in der Wildtierauffangstation Soltau wieder freigelassen und dem Rudel zugeführt wurde. Nach Ansicht von Experten sei es für die Zukunft wichtig, Informationen über das Verhalten der Wölfe und deren Ursachen zu erforschen. Dazu gehören auch Ursachen, die sich gegebenenfalls durch Nahkontakte zwischen Menschen und Wolfswelpen während deren Pflege in der Prägungsphase der Tiere (zweite bis vierte Woche) ereigneten.

1. In welchem Rahmen und Umfang kam es zu Kontakten zwischen Menschen und dem Wolfswelpen vor und während seines Aufenthalts in der Wildtierauffangstation?

Der Kontakt wurde auf das Nötigste beschränkt und hat nur in sehr geringem Umfang stattgefunden.

2. Kann die Landesregierung eine „Prägung“ auf den Menschen angesichts der Mutmaßungen - „Fehlprägung“ von MT 6 - ausschließen?

Nein, eine solche Prägung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach Ansicht von Experten ist dies jedoch sehr unwahrscheinlich, auch da der Welpe viele negative Erfahrungen (z.B. tierärztliche Untersuchung) mit Menschen gemacht hat. Ein Zusammenhang zu dem Fall „MT6“ ist nicht ersichtlich.

3. Wurde der weibliche Wolfswelpe vor seiner Freilassung gekennzeichnet, sodass bei möglichen späteren Nahbegegnungen mit Menschen eine Wiedererkennung möglich ist?

Nein, von einer dauerhaft sichtbaren Markierung (wie durch Brandmal oder Ohrmarke) wurde aus tierschutzrechtlichen Erwägungen abgesehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln