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erstellt am:
05.09.2017
Die neue Gewerbeabfallverordnung des Bundes ist im August in Kraft getreten. Darauf wies das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz heute (Dienstag) in Hannover hin.
Danach müssen in Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen Altpapier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle sowie ggf. weitere Wertstoffe getrennt gehalten und entsorgt werden, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Auch für die auf Baustellen anfallenden Abfälle gilt eine entsprechende Pflicht zur Getrenntsammlung und -entsorgung.
„Wenn die Betriebe die neue Bundesverordnung ambitioniert umsetzen, kommen wir unserem Ziel näher, eine höhere Recyclingquote zu erreichen und die Kreislaufwirtschaft weiter zu entwickeln“ so Umweltminister Stefan Wenzel. „Abfall ist nicht automatisch nutzlos, es verstecken sich wertvolle Rohstoffe darin. Diese wollen wir möglichst vollständig recyceln und weiterverarbeiten.“
Die neue Gewerbeabfallverordnung sieht neben dem Getrenntsammlungsgebot auch technische Anforderungen für Sortieranlagen sowie Dokumentationspflichten vor.
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05.09.2017