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Gewerbeaufsicht startet Online-Umfrage zu Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz

Pressemitteilung Nr. 115/2018

Was erwarten Unternehmen in der heutigen Zeit im Rahmen von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und wie zufrieden sind sie mit deren derzeitiger Durchführung? Diese Fragen stellt u. a. eine Online-Umfrage der zehn Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen ab Oktober 2018.

Die Anforderungen an diese Genehmigungsverfahren werden zunehmend durch Vorgaben aus dem EU- oder Bundesrecht bestimmt. Durch neue materiell-inhaltliche Anforderungen werden die Verfahren zunehmend komplexer und anspruchsvoller. Dies ist eine Herausforderung für Genehmigungsbehörden und Unternehmen. Um sich dem stetigen Wandel auch in anderen Rechtsgebieten optimal anpassen zu können, hat die Staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung ein modernes Qualitätsmanagement eingeführt.

Im Rahmen dieses Qualitätsmanagements wurden in den letzten Jahren bereits zwei Kundenbefragungen durchgeführt. Deren Ergebnisse sind im Internetauftritt der Gewerbeaufsicht veröffentlicht und wurden für die Entwicklung von Verbesserungsmaßnahmen genutzt.

Im Mittelpunkt der nun startenden dritten Kundenbefragung stehen die Unternehmen, für die ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz im Befragungszeitraum von Oktober 2018 bis September 2019 abgeschlossen wird. Neben Fragen zur Qualität der Beratung und Information durch die Mitarbeiter/innen der Gewerbeaufsichtsverwaltung werden auch Fragen zur Verständlichkeit von Schriftstücken und Informationsmaterial, aber auch Fragen zur Zufriedenheit mit der Verfahrensdauer und der Höhe der Gebühren gestellt.

Die Ergebnisse werden mit Unterstützung der Universität Hildesheim zusammengestellt und anschließend im Internet veröffentlicht. Dabei sollen die Ergebnisse unter anderem auch mit denen der Befragung aus den Jahren 2012 und 2013 verglichen werden, die sich mit einer ähnlichen Thematik befasste.

Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter hoffen auf eine möglichst hohe Beteiligung der Unternehmen an der Online-Befragung, damit wichtige Erkenntnisse für ihre Weiterentwicklung als Teil einer effektiven, effizienten und modernen Landesverwaltung gewonnen werden können.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2018

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