Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Grünes Band und Südlink

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Der östlichste Korridor der SüdLinktrasse, den der Netzbetreiber TenneT vorgestellt hat, würde an zwei Stellen das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ kreuzen. Dies möchte die Thüringer Landesregierung verhindern. Umweltministerin Anja Siegesmund bezeichnete den neuen Vorschlag als „nicht akzeptabel“. Nach Angaben des Netzbetreibers ist diese Trassenvariante die geologisch günstigere als eine Trassenführung durch Hessen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Zulassungsverfahren für SuedLink ist mehrstufig angelegt. Im derzeit laufenden Bundesfachplanungsverfahren entscheidet die Bundesnetzagentur als verfahrensführende und spätere Zulassungsbehörde über den Verlauf des rund 1000 Meter breiten Trassenkorridors.

Diese Entscheidung ist bindend für das nachgelagerte Planfeststellungsverfahren, in welchem über den genauen Verlauf der Leitungen innerhalb des festgelegten Trassenkorridors sowie deren Errichtung (z. B. die Art der Bauweise) und Betrieb entschieden wird.

Aktuell legt die Bundesnetzagentur aufbauend auf den Ergebnissen der inzwischen durchgeführten Antragskonferenzen den Untersuchungsrahmen gemäß § 7 Abs. 4 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) für die weitere Bundesfachplanung fest und wird damit bestimmen, welche Korridore weiter (Antrag nach § 8 NABEG) auf ihre mögliche Eignung für das Vorhaben SuedLink hin untersucht werden sollen.

Der Freistaat Thüringen hatte anlässlich einer Antragskonferenz ein solches alternatives Trassenkorridornetz ein-gebracht, das sich außerhalb des strukturierten Untersuchungsraumes befindet, der sich bei Anwendung der auch mit den Bundesländern abgestimmten Methodik und Kriterien der Bundesnetzagentur ergibt. Anders als dieser strukturierte Untersuchungsraum als Teil des o. g. Antrages verläuft die vorgeschlagene Trasse aus Thüringen im Wesentlichen westlich des strukturierten Untersuchungsraumes der Vorhabenträger.

Die Bundesnetzagentur muss jetzt entscheiden, ob sie diese Alternativen dennoch in den Untersuchungsrahmen aufnimmt und die Vorhabenträger damit beauftragt, diese im Rahmen der Bundesfachplanung vertiefend zu untersuchen. Hierzu hat die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger mit einer Grobprüfung der Vorschläge beauftragt.

1.Welche Auswirkungen hat der geplante Trassenverlauf von SüdLink für das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band“?

Projekt I (Pflege und Entwicklungsplanung) des Naturschutzgroßprojektes `Grünes Band Eichsfeld-Werratal´ ist abgeschlossen. Projekt II (Maßnahmenumsetzung) ist noch nicht beantragt. Ggf. ist bei einer zukünftigen Antragstellung und Umsetzung des Projektes II der Status Quo bzw. der Planungsstand des SuedLinks zu berücksichtigen. Derzeit ist nicht zu erkennen, dass die Umsetzung des Naturschutzgroßprojekts `Grünes Band Eichsfeld-Werratal´ durch den geplanten Trassenverlauf grundsätzlich in Frage gestellt wird.

2.Wird sich durch den geplanten Trassenverlauf von SüdLink die Gebietskulisse des „Grünen Bandes“ verändern?

Auf Basis des derzeitigen Planungsstands zum SuedLink – es werden zunächst Korridore in einer Breite von 1000 Meter festgelegt – lässt sich noch nicht abschätzen, ob und inwieweit an den Querungspunkten der SuedLink-Leitung die Feinabgrenzung der Gebietskulisse des Naturschutzgroßprojekts ggf. anzupassen ist. Dies kann erst beurteilt werden, wenn der Leitungsverlauf und die Bauweise näher festgelegt sind.

3.Wie ist der aktuelle Stand des Naturschutzgroßprojekts „Grünes Band“?

Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln