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Neues zentrales Informationsportal über laufende Umweltverträglichkeitsprüfungen

Die 16 Bundesländer haben gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) entwickelt. Grundlage ist eine Änderung der Europäischen UVP-Richtlinie*, welche vorsieht, die Öffentlichkeit elektronisch an zentraler Stelle über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterrichten.

In Niedersachsen wird das derzeit im Aufbau befindliche Portal https://uvp.niedersachsen.de zukünftig über sämtliche durchzuführende Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung Auskunft geben.

Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen dazu, die Umweltauswirkungen von bestimmten Vorhaben in einem öffentlichen Verfahren frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Prüfungen sind in Deutschland in die laufenden Zulassungsverfahren, etwa nach Immissionsschutz-, Fernstraßen- oder Bergrecht, integriert.

Im neuen UVP-Portal sollen Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren zu finden sein, sobald das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde: Um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben es sich handelt, welche Behörde das Verfahren durchführt, wo und wann Unterlagen eingesehen werden können, wird hier transparent dargestellt. In das Portal werden außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens eingestellt.

Schon jetzt sind für einige Vorhaben sowie für Bauleitpläne Informationen verfügbar.Verfahrensführende Behörden sollen sich aktiv an dem zentralen Internetportal beteiligen.


*Änderung der EU-Richtlinie 2011/92/EU - UVP-Richtlinie - durch die EU-Richtlinie 2014/52/EU


Artikel-Informationen

erstellt am:
25.10.2017

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