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Rede des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel zu TOP 22 „Politische Verantwortung übernehmen: Sicherheit der Menschen muss oberste Priorität haben – verhaltensauffällige Wölfe sind der freien Natur zu entnehmen

(Es gilt das gesprochene Wort.)


Der Wolf ist ein originärer Bestandteil unserer heimischen Tierwelt. Die Rückkehr des Wolfes wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern mit großem Interesse verfolgt, auch in der Berichterstattung in den Medien schlägt sich die hohe Aufmerksamkeit für dieses Thema nieder.

Dabei wird deutlich, dass das Verhältnis des Menschen zum Wolf ambivalent ist. Große Teile der Bevölkerung begrüßen die Rückkehr und sind fasziniert von der Tierart. Auf der anderen Seite haben viele Menschen noch Vorbehalte, sei es aus Sorgen um die Sicherheit von Menschen oder mögliche wirtschaftliche Schäden durch Nutztierrisse.

Die Landesregierung nimmt diese Sorgen ernst. Mit der Richtlinie Wolf hat sie ein Instrument geschaffen, um Nutztierhalter mit den zusätzlichen Belastungen, die durch die Rückkehr des Wolfes entstehen, nicht alleine zu lassen. Schäden durch Wölfe werden ausgeglichen und Präventionsmaßnahmen gefördert.

Ein wichtiger Grundsatz im Umgang mit Wölfen und im Wolfsmanagement ist, dass die Sicherheit des Menschen an erster Stelle steht.

Dem Umgang mit auffälligen Wölfen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus, in seltenen Fällen kann es aber zu Verhaltensweisen bei Wölfen kommen, auf die man mit geeigneten Maßnahmen reagieren muss. Gründe für solches Verhalten können beispielsweise illegale Fütterungen von Wölfen sein.

Eine wichtige Grundlage für die Klärung der Frage, ob sich Wölfe auffällig verhalten, ist ein funktionierendes Monitoringsystem. Durch die gute Kooperation mit der Landesjägerschaft Niedersachsen und den vielen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern sind wir da gut aufgestellt.

Alle Sichtungen werden überprüft und dokumentiert. Sollte dabei der Verdacht auftreten, dass ein Tier auffällig ist, wird die oberste Naturschutzbehörde in Zusammenarbeit mit den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden und ggf. zugezogenen Experten die Einschätzung prüfen und geeignete Maßnahmen einleiten. Es gibt keine pauschale Empfehlung für eine geeignete Maßnahme beim Auftreten eines auffälligen Wolfs. Die Maßnahme muss sich konkret am gezeigten Verhalten des Wolfes orientieren. Als Grundlage für die Entscheidungen werden dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Naturschutz herangezogen. Die Ursachenbekämpfung ist dabei eine wichtige Maßnahme, die schon vielfach zum Erfolg führt.

Sichtungen von Wölfen in der Nähe von oder in Dörfern sind keinesfalls immer als auffällig einzustufen. Besonders junge Wölfe sind neugierig und weniger scheu als erwachsene Wölfe und können durchaus in Siedlungsnähe und auch in Siedlungen gesehen werden.

Zeigt ein Wolf jedoch auffälliges Verhalten, so ist es sinnvoll, frühzeitig mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren. Sofern der Wolf kein aggressives Verhalten gegenüber Menschen zeigt, sollte in so einem Fall versucht werden, dem Tier durch Vergrämung die Scheu vor Menschen wieder anzuerziehen. Dieses Vorgehen ist auch für den Wolf vorgesehen, der beispielsweise im Landkreis Oldenburg oder Leer mehrfach in Siedlungen beobachtet wurde und wenig Scheu vor Menschen gezeigt hat. Der Wolf hat sich aber Menschen gegenüber bisher unserer Erkenntnis nach nie aggressiv gezeigt. Der Wolf soll möglichst eingefangen werden, um ihn mit einem Sender ausstatten zu können. Bevor das Tier freigelassen wird, findet eine genaue Untersuchung durch Experten statt.

Nur, wenn es sich um einen gesunden wilden Wolf handelt, soll er wieder freigelassen und vergrämt werden.

Für das Vergrämen gibt es zwar in Deutschland noch keine Erfahrungen, aber sowohl in Schweden als auch als auch im Yellowstone Nationalpark sind auffällige Wölfe erfolgreich vergrämt worden. Von einem offenen Feldversuch kann also keine Rede sein.

Durch die Besenderung ist eine Erfolgskontrolle der Maßnahme möglich. Sollte die Maßnahme nicht erfolgreich sein, und sich das Tier als gefährlich erweisen, kann das Tier durch den Sender schnell lokalisiert werden und als letzte Möglichkeit dann dauerhaft der Natur entnommen werden.

Wenn vom Wolf eine unmittelbar drohende Gefahr für Menschen ausgeht, kann dessen Tötung im Rahmen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB, § 228 BGB) jederzeit erfolgen, wenn hierfür die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.

Ein sachlicher Umgang beim Thema Wolf ist und bleibt wichtig. Von gesunden Wölfen geht grundsätzlich keine Gefahr aus, sollte es aber zu auffälligem Verhalten von Wölfen kommen, ist das Land gut aufgestellt, um mit geeigneten und der Situation angepassten Maßnahmen schnell zu reagieren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.03.2015
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

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