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Rede des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel zu TOP „Keine Wolfsromantik in Niedersachsen!“ (Drs.17/2928) im Niedersächsischen Landtag in Hannover

(Es gilt das gesprochene Wort.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

ich habe den Verdacht, Herr Abgeordneter Dr. Hocker, dass Sie heute Morgen die Geister vertreiben wollen, die Sie selber gerufen haben. Von Wolfsromantik jedenfalls kann bei der rotgrünen Landesregierung nicht die Rede sein. Vielleicht meinen Sie ja die fröhlich-freundliche Einladung mit den Worten "Willkommen in Niedersachsen, Wolf". Die steht allerdings auf einer wirklich lesenswerten Broschüre des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz aus der Zeit als noch die CDU und die FDP regierten. Ich verstehe, daran mag sich niemand mehr so richtig gern erinnern. Selbst Herr Bäumer und Herr Siemer nicht.

Und so geht es offenbar auch der Oldenburgischen Volkszeitung; dort konnte man nämlich in einem Kommentar Anfang Februar lesen (Zitat): "Die Wiederansiedlung des Wolfes in Niedersachsen hatte sich die rotgrüne Landesregierung bestimmt idyllischer vorgestellt."

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das müssen wir richtigstellen:

1. Von einer Wiederansiedlung des Wolfes kann nicht die Rede sein. Der Wolf kehrt zurück - und zwar von ganz allein.

2. Der Wolf hat mit seiner Rückkehr nicht auf die Auszählung der Wählerstimmen im Jahr 2013 gewartet, sondern er war schon deutlich früher da.

Und 3.: Von Idylle kann tatsächlich ganz und gar keine Rede sein. Wir jedenfalls haben uns nicht mit Romantik beschäftigt, sondern wir arbeiten an der Optimierung des Wildtiermanagements und der Umsetzung der Wolfsrichtlinie.

Zur Sache: Der Wolf ist nach dem Fall des eisernen Vorhangs auf natürlichem Weg in sein ehemaliges Verbreitungsgebiet zurückgekommen und wie jedes andere Wildtier fällt er unter das Artenschutzrecht.

Das ist die Ausgangssituation. Und ich kann nur dazu raten, bei diesem durchaus emotionalen Thema einen möglichst sachlichen Umgang zu pflegen.

Die Probleme und die möglichen Gefährdungen, die mit der Rückkehr des Wolfes verbunden sein können, dürfen nicht verniedlicht und verharmlost werden.

Aber wir werden es auch nicht zulassen, dass in diesem Zusammenhang dramatisiert und denunziert wird.

Wenn der Wolf nach langer Abwesenheit erstmals wieder in einer Region auftaucht, führt das verständlicherweise zunächst einmal zur Unsicherheit und auch zu Ängsten. Und groß ist die Verunsicherung natürlich auch, wenn der Wolf - wie offenbar in der Gemeinde Goldenstedt geschehen – im Umfeld eines Waldkindergartens gesichtet wird.

Selbstverständlich haben wir deshalb auch umgehend auf die Fragen des Bürgermeisters und der Eltern vor Ort reagiert. Wir informieren, wir sind im Gespräch darüber, welche Hilfestellung geleistet werden kann. Die Staatssekretärin wird auch heute und in den nächsten Tagen weitere Gespräche führen. Wir nehmen die Ängste und Befürchtungen ernst.

Anrede,

in Goldenstedt werden Vermutungen geäußert, dass es sich dort um ein atypisches Tier handelt. Nach allem was den Experten bekannt ist gilt: Solange ein Wolf Nutztiere erbeutet, die nicht beispielsweise durch wolfssichere Zäune geschützt sind, hat man es nicht mit einem auffälligen Verhalten zu tun.

Für die Behauptung hier müsse es sich um einen Hybriden aus Wolf und Hund handeln, geben die ersten genetischen Ergebnisse aus der der Region Vechta keine Hinweise.

Anrede,

in der schon angesprochenen Broschüre des NLWKN aus den Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung ist zu lesen: "Eine Begegnung mit einem Wolf ist ungefährlich!"

Ich weiß nicht, ob ich das heute so generell mit unterschreiben würde.

Es ist jedoch so, dass zur Frage möglicher Gefährdungen die Fachleute nicht nur aus unserem Haus auf eine umfangreiche Studie des Norwegischen Institutes für Naturforschung aus dem Jahr 2002 zurückgreifen. Darin wurde das Thema umfänglich untersucht und darin kommt man zu dem Ergebnis: Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr aus.

Eine absolute Sicherheit im Umgang mit Tieren kann natürlich nicht garantiert werden, aber - und das ist natürlich in keinerlei Weise als Bagatellisierung zu verstehen - das gilt auch für das Zusammentreffen mit Wildschweinen oder wilden Hunden.

Wichtig ist es, sich über den Wolf zu informieren und sich auf eine nicht auszuschließende Begegnung mit einem Wolf vorzubereiten. Wer einen Wolf sieht -was eher selten der Fall ist- sollte sich ruhig verhalten, stehen bleiben und Abstand wahren oder sich langsam zurückziehen. Letztlich geht es um Verhaltensmaßregeln wie sie auch für andere Wildtiere oder wilde Hunde ratsam erscheinen.

Wichtig ist es nach einer Sichtung oder Begegnung den Wolfsberater vor Ort oder die Wolfsbeauftragte der Landesjägerschaft zu informieren. Alle Hinweise sind wichtige Grundlagen für das Monitoring des Wolfsbestands.

Die Meldungen sind auch wichtig um frühzeitig auf Wölfe aufmerksam zu werden, die sich auffällig verhalten. Dabei gilt: Zeigt ein Wolf auffälliges Verhalten, steht Sicherheit an erster Stelle! Zeigt ein Wolf aggressives Verhalten oder hat er sich auf Nutztiere spezialisiert, die wolfsabweisend gesichert sind, sind besondere Reaktionen erforderlich und gesetzlich erlaubt.

Gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG können die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden von den Verboten des § 44 (u.a. Tötungsverbot) im Einzelfall Ausnahmen zulassen.

Diese bestehen beispielsweise in gezielten Vergrämungsmaßnahmen, in letzter Konsequenz kann ein solches Tier aber auch betäubt und in ein Wildgehege verbracht werden oder durch Abschuss aus der Population entnommen werden.

Zum oft geäußerten Wunsch einer sofortigen Bestandsregulierung, muss Folgendes gesagt werden: Der Europäische Wolf (Canis lupus) ist nach europäischem und nationalem Artenschutzrecht streng geschützt. Deshalb wäre ich dankbar, wenn uns die heutige Opposition nicht noch ein fünftes Vertragsverletzungsverfahren einbrockt. Vier an der Zahl haben Sie uns bereits hinterlassen.

Selbstverständlich nimmt die Landesregierung auch die Sorgen der Schäfer und der anderen Nutztierhalter wirklich ernst.

Das Land hat mit der Richtlinie Wolf einen wichtigen Schritt für das möglichst konfliktfreie Zusammenleben von Wolf, Mensch und Nutztieren auf den Weg gebracht. Erstmals unterstützt das Land die Tierhalterinnen und Tierhalter auch bei wolfsabweisenden Präventionsmaßnahmen innerhalb der Förderkulisse Herdenschutz. Ziel ist es, die Übergriffe auf Nutztiere auf ein Minimum zu reduzieren bzw. zu verhindern. Die Kulisse wird dem aktuellen Vorkommen von Wölfen angepasst, so wurden am 11.2.2015 die Landkreise Vechta und Oldenburg zusätzlich aufgenommen. Auch insgesamt wird die Richtlinie permanent an die aktuelle Entwicklung angepasst.

Auch wurde die Anzahl der ehrenamtlichen Wolfsberater in Niedersachsen im letzten Jahr mehr als verdoppelt. Wolfsberater leisten einen wichtigen Beitrag für ein konfliktarmes Zusammenleben und sind zuständig für die Rissdokumentation, sie beraten die Bevölkerung und unterstützen beim Monitoring.

Viele weitere Aspekte werden aktuell bei der Überarbeitung des Niedersächsischen Wolfskonzepts aufgenommen. Der Arbeitskreis Wolf, in dem unter anderem Nutztierhalten, Naturschutzverbände, Wissenschaft, Landesjägerschaft vertreten sind, ist bei der Überarbeitung einbezogen.

Abschließend möchte ich auf das Zitat eines Kollegen zurückgreifen, mit dem ich nur selten einer Meinung war - obwohl er doch einer meiner Vorgänger war und Hans-Heinrich Sander heißt. Dieser Kollege schreibt im Vorwort zu der schon zitierten Broschüre:

"Eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes, eine der seltensten Tierarten Mitteleuropas, wäre nicht nur ein großartiger Beitrag zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Deutschland; sie wäre auch ein Beweis dafür, dass Mensch und Natur auch in einer hoch zivilisierten Gesellschaft kein Gegensatz sind." Und dann schreibt Herr Sander weiter: "Lassen Sie uns gemeinsam an diesem Ziel arbeiten!"

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich tatsächlich genauso sagen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2015
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

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