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Sind die Planungen zum Ausbau des Drehstromnetzes im Landkreis Cloppenburg und Osnabrück noch aktuell? (Teil 1)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler, Jens Nacke, Martin Bäumer, Karl-Heinz Bley, Christian Calderone, Gerda Hövel, Burkhard Jasper, Clemens Lammerskitten, Clemens Große Macke, Anette Meyer zu Strohen und Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Gemeinde Cappeln hat am 21. Februar 2017 Sachverständige beauftragt, ein wissenschaftliches Gutachten betreffend Notwendigkeit und Alternativen des geplanten Netzausbaus im Landkreis Cappeln zu erstellen. Die Gemeinde befürchtet, dass durch die Leitungsplanungen die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Cappeln behindert werde. In der Gemeinde befinden sich Suchräume für den Bau von Gleichstrom-Drehstrom-Konvertern und Umspannwerken. Laut dem oben genannten Gutachten droht eine Teilung der Gemeinde durch den Bau der geplanten 380-kV Drehstromtrasse.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der Landkreis Cloppenburg ist vom Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)-Vorhaben Nr. 6 Conneforde-Cloppenburg-Merzen betroffen. Zudem sind im Raum Cloppenburg mittelfristig Konverterstandorte für Offshore-Netzanbindungen lt. Netzentwicklungsplan vorgesehen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Bedarf für das BBPlG-Projekt Nr. 6 im Rahmen der Überprüfung der Netzentwicklungspläne immer wieder bestätigt.

Zur Verbesserung der Information, Planungstransparenz und Akzeptanz in der Region haben die Vorhabenträger TenneT und Amprion im Raum Cloppenburg ein Dialogforum mit den beteiligten und betroffenen Akteuren eingerichtet.

Einige betroffene Gemeinden aus der Region hatten bereits 2016 ein Gutachten der Technischen Universität Hamburg im Auftrage der OECOS GmbH finanziert, nach dessen Ergebnis die aufwändigen Netzberechnungsverfahren 2016 im Zuge des Netzentwicklungsplanverfahrens nachvollziehbar sind und das Vorhaben somit notwendig erscheint.

Die vorgenannten Netzausbauvorhaben sind in der Region umstritten. Zudem werden die Überlegungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) im Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2017-2030 auch im Hinblick auf den aus Sicht der ÜNB erforderlichen Netzverknüpfungspunkt für drei Offshore-Konverter im Raum Cloppenburg kritisiert. Daher hatte die Gemeinde Cappeln am 21. Februar 2017 Sachverständige beauftragt, ein wissenschaftliches Gutachten betreffend Notwendigkeit und Alternativen des geplanten Netzausbaus im Landkreis Cappeln zu erstellen. Das Gutachten wurde aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen durch die EEG-Reform 2017 seitens der beauftragen Gutachter überarbeitet und ersetzt das frühere Gutachten vom 8. März 2017.

Inzwischen wurde das Raumordnungsverfahren (ROV) für den nördlichen Teil (Antragssteller TenneT) eingeleitet. Nach der Sommerpause soll für den südlichen Teil (Antragssteller TenneT und Amprion) das ROV eingeleitet werden.

1.Ist der Landesregierung das Gutachten bekannt, und was ist dessen Ergebnis?

Die oben genannten Gutachten sind der Landesregierung bekannt. Die Gutachter kritisieren im Kern die fehlende Variantenprüfung für mögliche Offshore-Konverterstandorte im Raum Cloppenburg und stellen den Bedarf des Netzausbauprojektes grundsätzlich in Frage. Der fehlende Variantenvergleich hinsichtlich der Offshore-Netzverknüpfungspunkte wird auch von Niedersachsen bemängelt. Gerade diese Überlegungen bedürfen einer weiteren Prüfung im Netzentwicklungsplan (NEP) -Prozess und Darlegung von Sachgründen durch die BNetzA. Anfang Mai 2017 hatten die vier deutschen ÜNB der BNetzA die überarbeiteten Entwürfe des NEP Strom 2017-2030 und den Offshore-NEP zur Überprüfung vorgelegt. Mit der aktuellen Einleitung der zweiten Konsultation am 4. August 2017 hat die BNetzA ihre vorläufigen Prüfergebnisse öffentlich zugänglich gemacht. In dem vorgelegten überarbeiteten zweiten Entwurf zum NEP-Strom haben sich die ÜNB bereits intensiv mit der Alternativenprüfung zu den im ersten Entwurf des NEP Strom 2017-2030 vorgeschlagenen Gleichstrom-Konvertern im Raum Cloppenburg befasst und für zwei dieser ursprünglich vorgeschlagenen drei Gleichstrom-Konverter Alternativen vorgeschlagen. Die BNetzA kommt in ihrem vorläufigen Prüfbericht zu dem Ergebnis, dass eine Verlagerung von zwei Gleichstrom-Konvertern nach Hanekenfähr (Lingen) netztechnisch und volkswirtschaftlich zunächst die sinnvollste Variante darstellt. Gleichwohl bedarf diese Alternative einer weiteren differenzierten Prüfung im Gesamtkontext. Dabei ist auch die bereits hohe Betroffenheit dieser Region durch vorhandene und in Planung befindliche Trassenvorhaben zu berücksichtigen.

2.Stellt die Landesregierung in der Folge der Ergebnisse des Gutachtens den vom Bundesgesetzgeber und der Bundesnetzagentur eingeschlagenen Weg beim Netzausbau infrage, und, wenn ja, in welchem Bezug?

Nein, der ermittelte Netzausbaubedarf ist für den Erfolg der Energiewende von zentraler Bedeutung. Gleichwohl hatte Niedersachsen bereits frühzeitig in seinen Stellungnahmen zum NEP auf die fehlende Alternativbetrachtung zu den seitens der ÜNB vorgeschlagenen Netzverknüpfungspunkten verwiesen. Zudem hatte Niedersachsen in seinen Stellungnahmen zum NEP Strom mehrfach vorgeschlagen, dass in die zukünftigen Netzplanungen mit einbezogen wird, Offshore-Netzanschlussleitungen in Gleichstromtechnik ohne Abzweig bis in Lastzentren in West- und Süddeutschland weiterzuführen und beispielsweise an ehemaligen oder stillzulegenden Kraftwerksstandorten in das vermaschte Drehstromnetz einzukoppeln. Diese Maßnahme könnte dazu beitragen den Netzausbau insbesondere in den neuen HGÜ-Trassen zu reduzieren. Auf diesem Wege ließen sich beispielsweise auch die Belastungen für die Bevölkerung im Raum Cloppenburg durch eine Verlagerung der Offshore-Konverter reduzieren. Insoweit begrüßt die Landesregierung den jetzt eingeleiteten Prüfprozess ausdrücklich.

3.Wie steht die Landesregierung zu dem Vorschlag der Wissenschaftler, den Gleichstrom, der in Cloppenburg ankommt, ohne Konvertierung in den Süden zu transportieren?

Hierzu wird auf die Antwort zur Frage zwei verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

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