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Toter Wolf im Landkreis Cuxhaven - Umweltbehörden und Wildtierinstitut untersuchen - Polizei und Justiz sind beteiligt

Pressemitteilung 198/2016

"Mitarbeiter des Wolfsbüros im NLWKN waren nach dem Auffinden eines toten Wolfs am Wochenbeginn im Landkreis Cuxhaven und haben vor Ort das Geschehen aufgenommen und protokolliert. Das tote Tier wurde unverzüglich für weitere Untersuchungen zum Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) nach Berlin geschickt. Auch seitens der zuständigen Polizeidienststelle wurden Maßnahmen zur Spurensicherung durchgeführt.

Als erstes Zwischenergebnis der Untersuchungen des IZW steht die Todesursache mittlerweile fest: Die Fähe (weibliches Tier) wurde erschossen.

Der Abschuss ist scharf zu verurteilen. Wir werden auch weiterhin für die Akzeptanz des Wolfs in der Bevölkerung werben und uns für den Ausgleich der Interessen zwischen Artenschutz und Nutztierhaltern einsetzen. Im Vordergrund aller Maßnahmen des Wolfsmanagements steht die Sicherheit der Bevölkerung.

Wölfe sind eine nach internationalem und europäischem Recht, sowie durch Bundes- und Landesrecht streng geschützte Art. Daher handelt es sich bei dem o.g. Vorfall um ein Offizialdelikt und muss von den Justizbehörden verfolgt werden. Die vorsätzliche Tötung eines Wolfs hat strafrechtliche Konsequenzen.

Das Umweltministerium als Artenschutzbehörde sieht zum gegenwärtigen Zeitpunkt die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung des Vorgangs veranlasst. Jetzt müssen die Auswertungen und Ergebnisse der weiteren Untersuchungen abgewartet werden. Das Wolfsbüro des NLWKN wird über den weiteren Verlauf informieren".

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erstellt am:
28.09.2016

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