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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wird das Land Nutztierhaltern, die ihren Betrieb im Lebensraum der Goldenstedter Wölfin haben, Mittel für den Herdenschutz gewähren und eine Herdenschutzkulisse errichten?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer, Karl-Heinz-Klare und Volker Meyer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der/des Abgeordneten

Die sogenannte Goldenstedter Wölfin reißt seit Jahren Schafe und andere Nutztiere in ihrem Lebensbereich und dies zum Teil auch auf Weiden, die mit einem wolfsabweisenden Schutz versehen sind. Wie die Oldenburgische Volkszeitung am 18. Januar 2017 berichtet, liege nun der gesicherte Beweis vor, dass sich ein Rüde der Wölfin hinzugesellt habe. Vor diesem Hintergrund bestehe die Möglichkeit, dass sich im Bereich des Goldenstedter und Diepholzer Moores ein Wolfsrudel etablieren werde. Wenn die Wölfin ihre Jagdpräferenz an den Rüden und an kommende Wolfsgenerationen weitergebe, würden neben Schafen auch andere Nutztiere wie Rinder und Pferde in ihren Weiden vermehrt Ziel von Angriffen durch Wölfe sein.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das Erbeuten von Tieren bildet die Lebensgrundlage jedweden Prädators, entspricht daher auch der Natur des Wolfs. Nur bei einem sehr geringen Anteil der Rissvorfälle, denen im Raum Diepholz/Vechta/Oldenburg Nutztiere zum Opfer gefallen sind, waren die Weiden mit einem wolfsabweisenden Grundschutz ausgestattet. Nachdem dieser Grundschutz vom betroffenen Tierhalter – mit Unterstützung des Landes – entsprechend aufgerüstet worden ist, ist in dem besagten Raum kein weiterer Fall bekannt geworden, in dem der wolfsabweisende Grundschutz von diesem oder einem anderen Wolf überwunden worden wäre. Von einer ausgeprägten Präferenz für Nutztiere kann bei der so genannten Barnstorfer Wölfin daher nicht ausgegangen werden, vielmehr hat sie die mittelgroßen Nutztiere für einen leichten Nahrungserwerb genutzt. Zu ihrem Lebensunterhalt hat das Reißen von Nutztieren aber bisher keinen wesentlichen Beitrag geleistet.

1. Besteht aus Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, dass sich ein Wolfsrudel im bisherigen Lebensbereich der Goldenstedter Wölfin etabliert?

Ja.

2. Welche Gefahr geht aus Sicht der Landesregierung von einem solchen Wolfsrudel für Nutztiere wie Rinder und Pferde aus?

Rinder und Pferde gehören zwar potenziell zu den Beutetieren von Wölfen, allerdings ist deren Wehrhaftigkeit im Vergleich zu wiederkäuendem Schalenwild, Schafen und Ziegen deutlich größer. Das Beispiel aus dem Raum Cuxhaven zeigt, dass unter bestimmten Umständen (wasserführende Gräben und Löcher, in die ein Rind geraten kann) auch Rinder gerissen werden können. Dasselbe gilt für Kälber, die ohne den Schutz eines Herdenverbandes auf der Weide stehen. Eine Prognose für den Raum Diepholz/Vechta/Oldenburg kann nicht getroffen werden.

3. In welchem Umfang und in welcher Form wird die Landesregierung neben Schäfern auch andere Nutztierhalter bei der Etablierung wolfsabweisender Schutzmaßnahmen unterstützen?

Im Rahmen der Richtlinie Wolf fördert das Land Niedersachen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild in der in Abschnitt II Nr. 3.4.2 benannten Förderkulisse Herdenschutz. Außerhalb der Förderkulisse Herdenschutz ist im Einzelfall eine Förderung möglich, wenn der Nutztierhalter dort durch den Wolf verursachte Schäden i. S. des Abschnitts II Nr. 1.2.1 erlitten hat. In der aktuellen Förderkulisse Herdenschutz sind auch die Landkreise Oldenburg, Cloppenburg und Vechta enthalten, mithin auch der Bereich des Goldenstedter und Diepholzer Moores. Gefördert werden gem. Abschnitt III Nr. 2.1.1 und 2.1.2 Vorrichtungen zum vorbeugenden Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen sowie Herdenschutzhunde bei der Haltung von Nutztieren. Die Förderung von Präventionsmaßnahmen erfolgt an Nutztierhalter im Haupt- oder Nebenerwerb bis zu einer Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben unter Beachtung der VO (EU) Nr. 1408/2013 für De-minimis-Beihilfen im Agrarbereich.

Daneben fördert das Land Niedersachsen auch Präventionsmaßnahmen für Rinder und Pferde nach den Nummern 2.1.1 und 2.1.2, wenn amtlich festgestellte Wolfsübergriffe auf die jeweilige Tierart in mindestens drei Fällen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten vor Antragstellung in einem Radius von 30 Kilometern aufgetreten sind. Abweichend hiervon ist im Einzelfall eine Förderung bereits nach einem amtlich festgestellten Wolfsübergriff möglich, wenn der betreffende Rinder- oder Pferdehalter einen durch den Wolf verursachten Schaden i. S. des Abschnitts II Nr. 1.2.1 selbst erlitten hat.

Das Land Niedersachsen hat ein Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission eingeleitet, um zukünftig über die Betragsgrenzen der vorgenannten De-minimis-Beihilfen hinaus Förderungen gewähren zu können; das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Das Land Niedersachsen beabsichtigt, die Richtlinie Wolf zu überarbeiten und hierbei auch die Voraussetzungen und den Umfang der Förderung von Präventionsmaßnahmen – insbesondere auch für Rinder und Pferde – neu zu regeln.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2017
zuletzt aktualisiert am:
13.02.2017

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