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Antwort auf die mündliche Nachfrage: Wird die Landesregierung den Wolf an die Jägerschaft Burgdorf übergeben?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung des Abgeordneten

In der Drucksache 17/5447 führt die Landesregierung auf die Frage „Wird die Landesregierung den Wolf an die Jägerschaft Burgdorf übergeben?“ Folgendes aus: „Ein dem strengen Artenschutz unterliegendes Wildtier wie ein Wolf gehört niemandem. Wird es tot aufgefunden, erwirbt automatisch das Land Niedersachsen die Eigentümerschaft daran. Da es sich nicht um ein jagdbares Tier handelt, besteht daran kein Aneignungsrecht durch den Jagdausübungsberechtigten. Über den Verbleib eines solchen Kadavers entscheidet die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde, in diesem Fall die Region Hannover auf Antrag. Dies ist mit E-Mail vom 1. Dezember 2015 an den NLWKN geschehen. Daraufhin wurde die Übergabe an die Niederlande organisiert und durchgeführt. (…) Dass die Region Hannover, durch welche Umstände auch immer, für denselben Wolfskadaver zwei Genehmigungen ausgestellt hat, ist bedauerlich, liegt aber nicht in der Verantwortung der Landesregierung.“

Dazu berichtet die Neue Presse in ihrer Ausgabe vom 31. März 2016 in dem Artikel „Region: Land verschenkte Wolf ohne Erlaubnis“, dass es nach Schilderung der Region Hannover gar keine zwei Genehmigungen gebe, sondern nur eine für die Jägerschaft Burgdorf. In dem Artikel steht: „Zunächst sei bei der Region eine ‚Anfrage‘ der Jägerschaft Burgdorf eingegangen. Laut Region übrigens über das Landwirtschaftsministerium. Erst einen Monat später habe es eine ‚Anfrage‘ des NLWKN gegeben. Beide seien grundsätzlich bejaht worden. Einen offiziellen Antrag auf das Tier habe dann aber nur die Jägerschaft gestellt, erläutert Regionssprecher Klaus Abelmann: ‚Noch am selben Tag erteilte die Region der Jägerschaft die Genehmigung‘. Da hatte das NLWKN den toten Wolf allerdings schon aus einem Berliner Institut abholen und in die Niederlande bringen lassen.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Nach eigener Kenntnis und auch nach schriftlicher Auskunft der Region Hannover ist der Sachverhalt in dem Artikel der Neuen Presse am 31.03.2016 nicht korrekt dargestellt. Der tatsächliche Sachverhalt ist der Antwort zu Frage Nummer 3 bzw. der Drucksache Nummer 17/5447 zu entnehmen.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass es nie einen rechtlich begründeten Anspruch der Jägerschaft Burgdorf auf die Aushändigung dieses Wolfes Kadaver gegeben hat. Durch die große zeitliche Verzögerung zwischen deren erster Interessenbekundung und dem tatsächlich bei der Region eingegangenen Antrag hatte sich die Situation ergeben, dass der betreffende Kadaver nicht mehr verfügbar war. Die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Präparation für Lehr- und Ausstellungszwecke hatte auf die tatsächlichen Besitzverhältnisse keine Auswirkungen mehr.

1. Welcher Schriftverkehr ging der Genehmigung für die Übernahme des Wolfes zwischen der Region Hannover und der Jägerschaft Burgdorf voraus?

Dem Schriftverkehr zwischen der Region Hannover und der Jägerschaft Burgdorf gingen mündliche und schriftliche Korrespondenz zwischen ML, MU und Region Hannover voraus, sowie weitere Korrespondenz zwischen Jägerschaft Burgdorf, Region Hannover und NLWKN, die der Vollständigkeit halber hier ebenfalls aufgeführt werden.

15.04.2015 Anfrage Jägerschaft Burgdorf bei ML, ob sie diesen Kadaver zur Präparation übernehmen könnte

05.10.2015 nach Abschluss der pathologischen Untersuchungen mündliche Anfrage des ML bei MU bezüglich des Wunsches der Jägerschaft Burgdorf, Verweis durch MU auf Zuständigkeit der Region Hannover

06.10.2015 E Mail-Anfrage ML an Region Hannover

07.10.2015 E-Mail-Antwort Region Hannover an ML mit Darstellung der Konditionen für Übernahme

07.10.2015 E-Mail-Antwort ML an Region Hannover mit Ankündigung, dass sich die Jägerschaft Burgdorf kurzfristig bei der Region Hannover melden wird

08.02.2016 E-Mail-Antrag der Jägerschaft Burgdorf an die Region Hannover auf Ausnahme vom Besitzverbot

08.02.2016 schriftliche Genehmigung der Region Hannover an die Jägerschaft Burgdorf zur Präparation eines Wolfes

15.03.2016 Brief Region Hannover an Jägerschaft Burgdorf, dass der von dieser begehrte Wolf nach Abarbeitung der rechtlichen Voraussetzungen sich inzwischen in den Niederlanden befindet, gleichzeitig Mitteilung, dass die Region – mit Unterstützung des Wolfsbüros im NLWKN – sich gerne darum bemühen wird, für die Jägerschaft einen anderen Kadaver für die Präparation zu finden

31.03.2016 Artikel in der Neuen Presse „Region: Land verschenkte Wolf ohne Erlaubnis“

04.04.2016 Übersendung eines Schreibens der Jägerschaft Burgdorf per E-Mail an Region Hannover, in dem neben anderen Dingen auch Wunsch nach anderem Wolfskadaver erwähnt ist

04.04.2016 Übersendung des Schreibens der Jägerschaft Burgdorf, per E-Mail durch Region Hannover an NLWKN

06.04.2016 E-Mail Region Hannover an Jägerschaft Burgdorf, dass Wunsch nach anderen Wolfskadaver dem NLWKN mitgeteilt wurde

06.04.2016 E-Mail Jägerschaft Burgdorf an Region Hannover mit Dank für deren Einsatz

2. Welcher Schriftverkehr ging der Genehmigung für die Übernahme des Wolfes zwischen der Region Hannover und dem NLWKN voraus?

Der Vollständigkeit halber wird hier der gesamte Vorgang dargestellt und nicht nur der Schriftverkehr.

03.08.2015 E-Mail-Anfrage aus den Niederlanden (Niederländischer Säugetierverein) an NLWKN

11.11.2015 E-Mail Mitteilung intern Region Hannover an Region Hannover, dass das aus der Region stammende Tier, welches noch präparationsfähig war, aus Platzgründen nicht länger beim IZW in Berlin verbleiben kann.

11.11.2015 E-Mail Region Hannover an NLWKN mit der Bitte, sich „der Sache anzunehmen“

12.11.2016 E-Mail-Anfrage NLWKN bei Region Hannover, ob diese einverstanden wäre mit einer Übergabe an die Niederlande

01.12.2015 E-Mail zur Bestätigung der telefonischen Zustimmung Region Hannover an NLWKN

05.12.2015 Zwischenlagerung zweier vom IZW durch NLWKN abgeholter tiefgefrorener Wölfe bei der Region Hannover (Veterinäramt), dazu E-Mail-Nachricht von Region Hannover vom 05.01.2016 an NLWKN

12.01.2016 E-Mail-Nachricht von Region Hannover an NLWKN, dass Lagerungsmöglichkeit bei der Region begrenzt ist bis maximal 22.01.2016, daraufhin Abholung durch NLWKN und Einlagerung dortselbst

29.01.2016 Übergabe des Kadavers an die Vertreter der Niederlande im NLWKN; Vom NLWKN wurde dafür eine CITES-Bescheinigung für den Transport des Kadavers und die Präsentation des präparierten Wolfes im Museum Naturalis in Leiden ausgestellt

3. Wie ist die Aussage der Landesregierung in der Drucksache 17/5447, die Region Hannover habe zwei Genehmigungen für denselben Wolfskadaver ausgestellt, mit der Darstellung der Region Hannover in Einklang zu bringen, dass es nur für die Jägerschaft Burgdorf eine Genehmigung gab?

Die per E-Mail vom NLWKN an die Region gerichtete Anfrage ist im innerbehördlichen Verkehr wie ein Antrag zu betrachten, die ebenfalls per E-Mail gegebene Bestätigung der vorher getroffenen telefonischen Absprachen durch die Region an den NLWKN als Genehmigung.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
18.04.2016

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