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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM)

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Antragsverfahren Agrarförderung 2023

Im Jahre 2023 wird ein Antragsverfahren in der Zeit vom 29.03. bis 15.05.2023 für Verpflichtungen im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) durchgeführt.

Es können Erstanträge (E-Anträge) für neue Verpflichtungen auf der Basis der neuen Strategieplan-Verordnung mit einer Laufzeit von 5 Jahren gestellt werden.

E-Anträge sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:

Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN)“

  • – AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
  • AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
  • AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)

Förderschwerpunkt „Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)“

  • –GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
  • GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten

Förderschwerpunkt „Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB)“

  • BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen
  • BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen

Holzminden   Bildrechte: MU
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen - Ackerwildkräuter

Anträge auf Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität (AUKM) können vor ab dem 01.04.2023 über ANDI gestellt werden und die erforderlichen Antragsanlagen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bewilligungsstelle) eingereicht werden.

Weitere Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsisches Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/landwirtschaft/agrarforderung/agrarumweltmassnahmen_aum/agrarumweltmanahmen-aum-121421.html

Sollten die Haushaltsmittel nicht für die Bewilligung aller neuen Anträge des Antragsjahres 2023 ausreichen, ist bereits jetzt eine Bewilligungsreihenfolge der angebotenen und beantragten Fördermaßnahmen festgelegt worden:

Erstanträge

Bewilligungs-reihenfolge -Priorität

Fördermaßnahmen (geplant)

Antrag 2022

Naturschutzfachliche Bedeutung

1.

GN 4

Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen zum Erschwernisausgleich

Erstanträge mit 5-jähriger Laufzeit

Extensive Dauergrünlandnutzung, Natura 2000, Artenschutz, Wiesenvogelschutz, Insektenschutz

1.

BB 2

Mahd besonderer Biotoptypen

Erstanträge mit 5-jähriger Laufzeit

Extensive Dauergrünlandnutzung, Natura 2000, Artenschutz, Insektenschutz

2.

GN 2

Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Wiesenvogelschutzgebieten

Erstanträge mit 5-jähriger Laufzeit

Extensive Dauergrünlandnutzung, Natura 2000, Nds. Weg, Wiesenvogelschutz,

2.

AN 9

Anlage von Kiebitzinseln

Erstanträge mit 5-jähriger Laufzeit

Extensive Dauergrünlandnutzung Wiesenvogelschutz, Insektenschutz





3.

AN 4

Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter

Erstanträge mit 5-jähriger Laufzeit

Extensive Ackernutzung, Artenschutz, Insektenschutz

3.

AN 5

Mehrjährige Schonstreifen für den Feldhamster

Erstanträge mit 5-jähriger Laufzeit

Extensive Ackernutzung, Artenschutz, Insektenschutz


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Antragsverfahren AUM-Nat

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.03.2023

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