Windenergienutzung mit Augenmaß - Windenergieerlass
Der Windenergieerlass ist am 25.2.2016 in Kraft getreten.
Damit fand rund zweijähriger Dialog- und Arbeitsprozess seinen Abschluss. Im Rahmen der Vorbereitung gab es einen umfangreichen Dialog und eine Verbändebeteiligung. 40 teils sehr umfangreiche Stellungnahmen sind dazu eingegangen. Nach Prüfung durch das Umweltministerium sowie die anderen beteiligten Ministerien wurde berechtigten Einwendungen mit Änderungen an dem Erlass nachgekommen.
Soweit die Kommunen als Träger der Regionalplanung und der Bauleitplanung im eigenen Wirkungskreis tätig sind, gibt der Erlass Orientierungshilfe für die planerische Abwägung.
Der Erlass regelt zudem Fragen, wo das Land fachaufsichtlich zuständig ist, wie beispielsweise beim Immissionsschutz, beim Bau- und beim Naturschutzrecht.
Der Erlass und der zugehörige Leitfaden werden derzeit überarbeitet.
- Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergieerlass) (Ministerialblatt vom 24.02.2016) - Download (PDF, 0,33 MB)
- Leitfaden - Umsetzung des Artenschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Niedersachsen (Ministerialblatt vom 24.02.2016) - Download (PDF, 0,22 MB)
- Fragen und Antworten zum Windenergieerlass - Für eine sichere und umweltfreundliche Energieversorgung – Windenergienutzung mit Augenmaß (Stand: 14.12.2015) - Download (PDF, 0,17 MB)