Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Regulierungskammer Niedersachsen (RegKNG)

Rede

des Niedersächsischen Ministers für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Stefan Wenzel zum Entwurf eines Gesetzes über die Regulierungskammer Niedersachsen (TOP 4)

im Niedersächsischen Landtag in Hannover

(Es gilt das gesprochene Wort.)


Anrede,

zum 1. Januar 2014 übernimmt das Land die Entgeltregulierung kleiner Gas- und Stromnetze. Strom- und Gasnetze müssen reguliert werden, damit keine Monopolgewinne erwirtschaftet werden können. Bisher hat die Bundesnetzagentur diese Aufgabe für Niedersachsen wahrgenommen; die ursprüngliche Zuständigkeit hat das Energiewirtschaftsgesetz jedoch den Ländern zugewiesen.

In der Vergangenheit haben sich insbesondere kleinere Verteilnetzbetreiber über ein mangelndes Verständnis für ihre speziellen Belange auf Seiten der Bundesnetzagentur beschwert. Zudem wurde das Fehlen eines ortsnahen Ansprechpartners beklagt.

Anrede,

unser Ziel ist, dass Niedersachsen Vorreiter bei der Energiewende ist. Den Verteilnetzen als Herzstück einer stärker dezentral ausgerichteten Energieversorgung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Eine ortsnahe Regulierung kann die speziellen Herausforderungen im Bereich der Verteilnetze besser berücksichtigen. Sie ist daher ein wichtiger Schritt.

Ich bereite derzeit intensiv die Übernahme der Regulierungstätigkeiten vor.

Anrede,

hinsichtlich ihrer Organisationsstruktur unterliegen Regulierungsbehörden verschiedenen europarechtlichen Vorgaben. Bei dem Vollzug der Regulierung ist ein sehr hohes Maß an Unabhängigkeit zu gewährleisten. Gleichwohl ist trotz der notwendigen Unabhängigkeit den Vorgaben des Grundgesetzes und dem Demokratieprinzip zu genügen. Die Regulierungskammer ist daher durch Gesetz zu errichten.

Der Gesetzentwurf über die Regulierungskammer Niedersachsen wird deshalb von der Landesregierung eingebracht.

Eine schriftliche Verbandsanhörung hat dabei keine Änderungserfordernisse ergeben.

Für die konstruktive und äußerst zügige Befassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit unserem Entwurf sowie der zügigen Beratung in den Ausschüssen auch an dieser Stelle mein herzlicher Dank.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2013
zuletzt aktualisiert am:
08.02.2024

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln