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Antwort auf die mündliche Anfrage: Ritterhude - Verlorenes Vertrauen in Minister Wenzel? (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Björn Försterling, Jan-Christoph Oetjen, Horst Kortlang, Hermann Grupe, Gabriela König und Dr. Gero Hocker (FDP) geantwortet

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 9. September 2014 ereignete sich eine Explosion auf dem Gelände der Chemiefabrik Organo Fluid GmbH in Ritterhude, bei der ein Mitarbeiter tödlich verletzt wurde, große Teile der Fabrik und angrenzende Privatgebäude zerstört wurden. Am 3. März 2015 berichtete der NDR, dass Umweltminister Stefan Wenzel (GRÜNE) Ärger mit den zehn Gewerbeaufsichtsämtern des Landes habe. In einem Brief, beschwerten sich die Chefs der Ämter darüber, dass Wenzel sie nicht gegen politische Angriffe in Schutz nehme. Die Wortbeiträge einiger Abgeordneter in der vergangenen Landtagssitzung hätten den Eindruck erweckt, dass die Gewerbeaufsichtsämter „pauschal in Misskredit“ gebracht würden. Diesem Eindruck habe Minister Wenzel nicht widersprochen, hieße es in dem zweiseitigen Brief.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Gibt es weitere kritische Äußerungen seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsämter?

2. Wenn ja, was ist der Inhalt dieser Äußerungen?

3. Wenn ja, wie bewertet der Umweltminister diese weiteren kritischen Äußerungen?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1:

Mit Schreiben vom 25.02.2015 hat sich auch der Arbeitskreis der örtlichen Personalräte der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter an Herrn Minister Wenzel gewandt.

Zur besseren Einordnung werden auch Passagen eines Schreibens vom 20.04.2005 der örtlichen Personalräte der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter an Minister Sander in dieser Antwort zitiert.

Zu 2:

Nachfolgend wird der Wortlaut des Schreibens des Arbeitskreises der örtlichen Personalräte der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter an Herrn Minister Wenzel vom 25.02.2015 wiedergegeben:

„Berichterstattung ‚Ritterhude’

Sehr geehrter Herr Minister Wenzel,

leider sorgt der Vorfall ‚Ritterhude’ in der niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung weiterhin für Diskussionen.

Wir möchten mit diesem Schreiben nicht auf Details oder Mutmaßungen zur Ursache des Unglücks eingehen, das ist nicht unsere Aufgabe. Für uns, die Vertretungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbeaufsichtsverwaltung, steht im Fokus, wie unsere Arbeit nach außen dargestellt wird und welchen Rückhalt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GAV durch ihren obersten Dienstherrn erhalten.

Dass bei einem derartig brisanten Vorfall mit Personen- und Sachschaden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und auch des obersten Dienstherrn veranlasst und durchgeführt werden, steht hier außer Frage. Wir hätten uns einen anderen Umgang mit den erhaltenen Fakten bezogen auf die Information der Politik und Öffentlichkeit gewünscht.

Seitens der Betroffenen möchten wir anmerken, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz in § 5 den Betreiber in die Pflicht nimmt, auch bzw. gerade dieser hat seine Anlage so zu betreiben, dass

‚… schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden können …’

Auch eine erteilte Genehmigung durch die zuständige Behörde entbindet den Betreiber nicht von dieser Pflicht. Bedauerlicherweise hat bis dato weder der Dienstherr noch die Berichterstattung in den Medien auf diese gesetzliche Regelung hingewiesen.

Im Verlauf der großen Dienstbesprechung der GAV am 27.01.2015 im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat Frau Staatssekretärin Kottwitz die Aussage (Zitat) ‚Wir stellen uns vor die Mitarbeiter’ getätigt. Wir bedanken uns für diese deutliche Aussage, leider hatten die Vorgänge zu diesem Zeitpunkt jedoch schon für eine erhebliche Unruhe in den Dienststellen gesorgt, da die Berichterstattung im niedersächsischen Landtag bereits am 22.01.2015 erfolgte.

Auch Sie, sehr geehrter Herr Minister, haben mit Ihrer Information an die Presse leider erst nach der Berichterstattung im Landtag mitgeteilt, dass Sie darauf vertrauen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Recht und Gesetz arbeiten.

Wir sind uns im Klaren darüber, dass uns in derartigen Fällen kein Mitspracherecht oder dergleichen nach dem niedersächsischen Personalvertretungsrecht obliegt. Da jedoch auch in Zukunft ähnlich gelagerte Fälle nicht ausgeschlossen werden können, sind wir als örtliche Personalvertretungen miteinander zu dem Entschluss gelangt, Ihnen, sehr geehrter Herr Minister, folgenden Wunsch vorzutragen:

Wir, die örtlichen Personalräte der GAV, bitten Sie darum, in Ihrer Berichterstattung an die Vertreter der Politik und Medien den Schutz und Rückhalt für die betroffenen Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung deutlicher darzustellen.

Die Aussage von Frau Staatssekretärin Kottwitz: ‚Wir stellen uns vor die Mitarbeiter’, sollte gelebt werden.

Mit freundlichen Grüßen“

Nachfolgend wird der Wortlaut von Passagen eines Schreibens vom 20.04.2005 der örtlichen Personalräte der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter an Minister Sander wiedergegeben:

„1. Die Verwaltungsreform führt in Folge von Stelleneinsparungen und Kürzungen im Personalkostenbudget zu einer Situation, die geprägt ist von Kennzeichen einer Mangelverwaltung. Dieses gilt verstärkt für die kleinen- und mittleren Besoldungs- und Einkommensgruppen.

Den Kolleginnen und Kollegen wird schon seit Jahren keine Perspektive in Bezug auf eine berufliche Entwicklung aufgezeigt. Beides führt zu Demotivation.

An den Ministerien scheint die Entwicklung vollständig vorbeigegangen zu sein. Fakt ist, dass gerade nach der verwaltungsreformbedingten Umorganisation der Gewerbeaufsichtsverwaltung die Hauptlast und somit eine erhebliche Arbeitsverdichtung bei den Gewerbeaufsichtsämtern liegt.

Diese Schieflage gilt es zu erkennen und zu korrigieren.

2. Seit Ende der 90’ Jahre werden für die GAV umfassende DV-Gestützte Instrumente erarbeitet, die als interne Statistiken zu bezeichnen sind. Zu nennen sind LOHN, AIS-I, IFAS sowie das Reisekostenmodul und einige fachspezifische Anwendungen. Allein für das Führen der Statistik werden ca. 10 % der Arbeitszeit verwendet. Darüber hinaus bringt diese Statistik Notwendigkeiten im technischen Arbeitsablauf mit sich, die den Arbeitsablauf nicht erleichtert sondern behindert. Reibungsverluste sind die Folge.

Weiterhin muss angemerkt werden, dass die o.g. DV-Instrumente weder dem Kunden noch dem Mitarbeiter Vorteile verschaffen, welche der Forderung, effektiver und effizienter zu werden gerecht wird. Die Statistiken dienen allein der Arbeitserleichterung der Führungsebene in den Ministerien und den Ämtern um die so genannte Steuerung des Amtes zu ermöglichen.

Diesbezüglich wird ein unverhältnismäßig hoher Aufwand betrieben.

Nach erster überschlägiger Einschätzung werden ca. 50 % - 60% der Arbeitszeit zur Abwicklung interner Dienstgeschäfte aufgewendet. Dieses erheblich zu hohe Zeitkontingent wird leider erreicht, trotz des Wunsches der Kolleginnen und Kollegen, stärker am Kunden arbeiten zu wollen.

Sollte die Absicht bestehen, diesen Zeiteinsatz zu reduzieren, so ist es zwingend erforderlich, den Kolleginnen und Kollegen den Rücken frei zu halten, sie von Statistiken und Verwaltungsaufgaben zu entlasten und das Backoffice zu stärken.

Ziel muss es darüber hinaus sein zu einer Kultur des Miteinanders von Führung und Kollegenschaft zu kommen. In Zeiten massiver Arbeitsverdichtung ist es falsch mit Druck und Kontrolle zu agieren. Gemeinsame Ziele und ein einheitliches Verständnis der Aufgabe sind erheblich wirkungsvoller.

3. Es mangelt an einer fundierten fachlichen Orientierung. Die immer massiver geäußerten Erwartungen der Kunden divergieren stark von denen, welche die Leitung der GAV für die zentralen Kundenerwartungen hält. So wird beispielsweise das Thema „TEHG, Mobbing, Gesundheitsmanagement und psychische Belastung“ in den Fokus der zukünftigen Arbeit gestellt.

Tatsächlich stellen diese nur einen Randbereich der Tätigkeit am Kunden dar. Hinzutreten statistische Berichtspflichten wie 11. BImSchV, 31. BImSchV, 2. BImSchV und dergleichen mehr.

Wichtig wäre es im Sinne einer Kundenorientierung vor dem Hintergrund einer stark deregulierten Normensetzung (BetrSichV, ArbstättV, GefStoffV,) die Kolleginnen und Kollegen so aus- und fortzubilden, dass diese den veränderten Rahmenbedingungen vor Ort besser gerecht werden können. Die Beratungskompetenz muss gezielt gestärkt werden

4. Aufgaben und Personalbestand stehen in einem ungesunden Verhältnis zueinander. Dieses führt zu einer inakzeptablen Arbeitsverdichtung, welche die Kolleginnen und Kollegen erheblich belastet. Diese Belastung ist auch bedingt durch die Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete, welche vor Ort zu vollziehen sind. Der Kunde erwartet mit Recht eine Antwort auf seine den Arbeits- und Umweltschutz betreffenden Fragen. Die Leistungsfähigkeit der Kolleginnen und Kollegen ist hier außerordentlich hoch. Aber auch dieser sind Grenzen gesetzt. Die erwartete Wissensdichte ist so hoch, dass dieser kaum noch entsprochen werden kann. Das Problem der Kolleginnen und Kollegen ist insofern nicht die quantitative Darstellung Ihrer Arbeit, sondern das Aufrechterhalten der gewünschten Unterstützungsleistung in Richtung Kunde.

Die Dienstanweisung entlastet die Kolleginnen und Kollegen nicht, weil die Verantwortung für den betriebsbezogenen Vollzug grundsätzlich beim Kollegen bleibt. Diese gilt insbesondere im Havariefall. Es muss Ziel sein, eine an den Aufgaben orientierte Personalbemessung vorzunehmen.

Das Modell des Prioritätenmanagements ist gescheitert, weil der Druck letztendlich nur von der Führungsebene auf die Sachbearbeiter verlagert wird.

Die benannten Punkte sind die Punkte die die Kolleginnen und Kollegen im Besonderen interessieren. Die Auflistung ist nicht abschließend, sondern kann im Einzelfall ergänzt werden.“

Die Zitate aus dem Schreiben von 2005 machen deutlich, dass es nicht nur ein geübtes Verfahren im Austausch von fachlichen und inhaltlichen Stellungnahmen zwischen den Gewerbeaufsichtsämtern und der Hausleitung des MU gibt, sondern, dass es auch schon vor Jahren kritische Rückmeldungen aus den Gewerbeaufsichtsämtern gab. Zwischenzeitlich sind in den Haushalten 2014 und 2015 zusätzliche Stellen ausgewiesen worden. Im Zuge der Diskussion über die Arbeitssituation der GAV sollen auch kritische Rückmeldungen und gegebenenfalls Defizite durch die Umsetzung der Verwaltungsreform im Zuge der Abschaffung der Bezirksregierungen aufgegriffen werden. Dies wird MU zusammen mit den Gewerbeaufsichtsämtern im Zuge der Aufarbeitung des Falles Ritterhude tiefer gehend diskutieren und Initiativen zum Abbau dieser Probleme ergreifen.

Im Übrigen hat auch der Besuch von Frau Staatssekretärin Kottwitz am 11.03.2015 im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg sehr deutlich die gegenwärtige Stimmungslage in den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern zum Ausdruck gebracht, wonach angesichts der Vorfälle in Ritterhude eine breite Verunsicherung herrscht und man deshalb erleichtert ist, dass die Hausleitung sich ausdrücklich schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter stellt, wobei insbesondere auf die gesetzliche Pflicht des Betreibers, für einen sicheren Anlagenbetrieb zu sorgen, hingewiesen wurde.

Zu 3:

Herr Minister Wenzel bewertet auch das Schreiben des Arbeitskreises der örtlichen Personalräte der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter als Ausdruck einer praktizierten offenen Dialogkultur und hat daher am 04.03.2015 einen konstruktiven Meinungsaustausch mit Vertretern der örtlichen Personalräte geführt. Hierbei hat Herr Minister Wenzel keine Zweifel aufkommen lassen, dass er als oberster Dienstherr volles Vertrauen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter hat und sich selbstverständlich gegenüber unangemessener Kritik von außen schützend vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt hat und weiterhin stellen wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2015

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