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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland

Pressemitteilung 199/2015

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerk Emsland (KKE) über eine Kleinstleckage an einem Entleerungsstutzen des Nebenkühlwassersystems informiert. Die Leckage ist gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.2.1 (INES 0) meldepflichtig.

Die Leckage wurde bei einer Sichtprüfung im Rahmen planmäßig durchzuführender vorbeugender Instandhaltungstätigkeiten entdeckt. Seitens der Betreiberin ist vorgesehen, den betroffenen Stutzen noch während der Wartungsarbeiten auszutauschen.

Das Nebenkühlwassersystem ist ein kombiniertes System, das zur Wärmeabfuhr aus der Anlage sowohl im Normalbetrieb, zum Beispiel von betrieblichen Einrichtungen wie etwa Klimaanlagen, als auch bei Störfällen genutzt werden kann. Die Meldung erfolgte fristgerecht. Das Umweltministerium prüft die Zuziehung eines externen Sachverständigen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.11.2015

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