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Meldepflichtiges Ereignis im Atomkraftwerk Grohnde

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Atomkraftwerks Grohnde, die E-ON Kernkraft GmbH, über ein meldepflichtiges Ereignis informiert: Im AKW wurde bei einer Prüfung des Verdampfers für Abwässer Mitte letzter Woche ein lokal begrenzter Abtrag der Behälterwand festgestellt, der nach der atomrechtlichen Meldeverordnung als Meldung nach Kategorie N (Normal) und in INES 0, das heißt unterhalb der siebenstufigen internationalen Skala zur sicherheitstechnischen Bewertung von Vorkommnissen, eingestuft ist.
Das Abwasserbehandlungssystem hat betriebliche Aufgaben.
Das Umweltministerium wird das Vorkommnis auch im Hinblick auf das Prüfkonzept gründlich auswerten. Nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse wird das Ministerium über die Zuziehung weiterer Sachverständiger entscheiden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.01.2016

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