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Förderhinweise

Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten rund um das Thema Klimaanpassung in Niedersachsen?
Sprechen Sie uns gerne an!
Weiße, gepflegte Frauenhände tippen auf Computertastatur, Fragezeichen schweben über dem Bild   Bildrechte: AdobeStock

Die NBank informiert, berät, begleitet und fördert im Auftrag des Landes Niedersachsen Menschen, Unternehmen, Kommunen und Institutionen.

Zurzeit gibt es keine direkte Förderung zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels in Niedersachsen. In vielen Programmen werden jedoch Maßnahmen gefördert, die auch der Klimaanpassung dienen. Insbesondere lohnt ein Blick in den Bereich Städtebau bei der NBank.

  • Die Landesförderung "Gemeinwesenarbeit & Quartiersmanagement" der NBank fördert u.a. die Vorbereitung und Umsetzung von Projekten zur Verbesserung der Wohnungsqualität, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raums (Link).
  • Das Programm „Resiliente Innenstädte“ richtet sich an Akteure in Kommunen, die einen rechtskräftigen Bescheid der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ über die Genehmigung ihrer territorialen Strategie und Aufnahme in das Programm „Resiliente Innenstädte“ erhalten haben. Ziel ist es, erfolgreiche soziale, wirtschaftliche und ökologische Transformationsprozesse in Innenstädten zu ermöglichen und damit deren Anpassungs- und Widerstandsfähigkeit zu erhöhen (Link).

  • Das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ fördert u.a. Flächenentsiegelung in den Innenstädten für Grün- und Erholungsflächen sowie gezielte Regenwasserführung und -speicherung, Renaturierung von Flussläufen (Link).
  • „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“ fördert u.a. die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sowie die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden (Link).
  • Die Infrastrukturmaßnahmen und Ausbaggerungen in See- und Binnenhäfen (Sonderprogramm Häfen) fördern u.a. Ausbaggerungen in Häfen und Zugangswasserstraßen (Link).
  • Das Programm Wassermengenmanagement der fördert Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und –nutzung (Link).

  • Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen" (Link).

  • Die Förderung zur Bewältigung der durch Extremwettereignisse verursachten Folgen im Wald und andere Fördermöglichkeiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützen die Klimaanpassung im Wald (Link).
  • Förderung von Projekten zugunsten der Natur, der Umwelt, der Entwicklungszusammenarbeit und der Denkmalpflege durch die BINGO Umweltstiftung. Grundlagen der Förderung sind Nachhaltigkeit, ehrenamtliches Engagement und Praxisnähe (Link).



Außerdem berät das Zentrum KlimaAnpassung zu verschiedenen Förderangeboten des Bundes im Bereich Klimaanpassung.

  • Im Sofortprogramm Klimaanpassung unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz deutschlandweit Kommunen durch den Ausbau von Förderprogrammen und Kompetenzaufbau, durch passgenaue Beratung vor Ort und bessere Ausbildung von lokalen Expertinnen und Experten (Link).
  • Das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt den klimagerechten Umbau der Wälder (Link).
  • Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Link).
  • Förderung von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten, Krankenhäuser) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Link).
  • Förderung von Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel durch das Bundesbau- und Stadtentwicklungsministerium (Link).
  • Förderung von energetischer Stadtsanierung (KfW 432), seit 2021 wird auch explizit grüne Infrastruktur, wassersensible Quartiersgestaltung, Digitalisierung und klimafreundliche Mobilität durch das das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert (Link).
  • Städtebauförderung u.a. für Maßnahmen der wassersensiblen Stadt- und Freiraumplanung und zur Reduzierung des Wärmeinseleffektes (Link)
  • Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert Durchgrünung von Städten durch ökologisches Grünflächenmanagement (Link).
  • Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen (Kälte-Klima-Richtlinie) fördert Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen (Link).


Preise und Wettbewerbe:

  • Der „Blaue Kompass“ ist die höchste staatliche Auszeichnung in Deutschland für Projekte zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt suchen gemeinsam innovative Projekte mit nachhaltigen Lösungen für die Klimaanpassung. Bewerben können sich wie private und kommunale Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände und Stiftungen. Auch Städte, Gemeinden und Landkreise können ihre innovativen Projekte einreichen.
  • Unter dem Motto „Gute Ideen in die Tat umsetzen!“ unterstützt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz junge Menschen bei der Umsetzung ihrer Klima-Projektideen. Zweimal im Jahr findet hierzu der „Jugend-Klima-Wettbewerb Niedersachsen“ statt – als Preis gibt’s die notwendigen Mittel für die Umsetzung. Insgesamt stehen hierfür bis Ende 2025 pro Jahr 500.000 Euro zur Verfügung.
  • Der niedersächsische Wettbewerb Klima kommunal zeichnet alle zwei Jahre herausragende kommunale Klimaprojekte aus und prämiert diese mit Preisgeldern. Er wird gemeinsam von den kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens und dem Umweltministerium des Landes ausgerufen. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen führt den Wettbewerb durch.

Förderprogramme auf EU-Ebene:

  • LIFE-Programm 2021-2027 fördert Strategien, Finanzierungs- und sonstige Instrumente sowie weitere übertragbare Lösungen im Teilprogramm „Klimaschutz und Klimaanpassung“.
  • Die EU Climate Adaptation Mission ist Teil des Horizon Europe Programms. Gefördert werden Forschungsprojekte, Maßnahmen und legislative Initiativen um Klimaresilienz in Europa zu steigern.

  • Das 2023 Flagship Technical Support Project Support to Climate Adaptation fördert die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen, beispielsweise Investionen in Präventationsmaßnahmen zum Schutz vor Feuer, Hochwasser oder Dürren.
  • Ziel der Fördermaßnahme Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP Agri)ist die Weiterentwicklung der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus bei verbessertem Umwelt- und Ressourcenschutz. Dabei werden vor allem solche Innovationen gefördert, die sich den gesellschaftlichen Herausforderungen dieser Bereiche durch eine Zusammenarbeit annehmen.

  • Der Bereich der sogenannten 2. Säule der GAP, der ELER-Förderung zur Entwicklung des ländlichen Raums, wird durch die Länder ausgestaltet. Niedersachsen, die Freie Hansestadt Bremen und die Freie und Hansestadt Hamburg haben hierzu eine gemeinsame Förderregion gebildet und mit KLARA (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) ein neues Förderkonzept entwickelt.Die Förderung beginnt zum 01.01.2023.
  • Der neue „EU-Kommunal-Kompass“ gibt einen schnellen Überblick zu Fördermöglichkeiten nachhaltiger Projekte aus dem Europäischen Strukturfonds.
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