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Plenum 18.05.2018 - Mündliche Anfragen - Frage 12

Bleibt die Landesregierung auf Anti-Gentechnik-Kurs in der Landwirtschaft?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer, Miriam Staudte und Imke Byl (GRÜNE) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 14. Mai 2013 trat Niedersachsen dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen bei.

In der Kabinettspressemitteilung heißt es: „Damit komme man dem Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung nach, die gentechnisch veränderte Kulturpflanzen, Futtermittel und Lebensmittel ablehnen, erklärte Umweltminister Stefan Wenzel. Die Ziele des Netzwerks wurden bereits im Jahr 2005 in der ‚Charta von Florenz‘ formuliert. Dazu gehören der Schutz von gentechnikfreiem Saatgut vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen und der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor Wettbewerbsverzerrungen. Niedersachsen verfolge dabei eine Null-Toleranz-Strategie, um die Ziele der Charta zu erreichen, sagte der Minister. Verursacher entsprechender Kontaminationen sollen zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden. Auf landeseigenen Flächen wird der Einsatz von Gentechnik nicht zugelassen.“

In der Europäischen Union soll nun die genmanipulierte, glyphosat-resistente Zuckerrübe H7-1 der niedersächsischen Firma KWS und Monsanto für den Import zugelassen werden. Kritiker bemängeln, dass damit insbesondere der Einsatz des Pestizids Glyphosat weiter vorangetrieben würde.

Umweltminister Olaf Lies hat hingegen wiederholt einen Ausstieg aus und ein Verbot von Glyphosat gefordert (z. B.: NWZ vom 14. Dezember 2017, HAZ vom 12. Dezember 2017).

2008 wurden Anbauversuche mit der genmanipulierten Zuckerrübe H7-1 bei Northeim nach Protesten aufgegeben.

Das Europäische Parlament hat nun gegen die Importzulassung der von einer niedersächsischen Firma entwickelten Genrübe am 4. Mai 2018 Einspruch erhoben. Damit werden weitere Entscheidungen erforderlich.

Vorbemerkung der Landesregierung

Aus der gentechnisch veränderten Zuckerrübe H7- 1 hergestellte Lebens- und Futtermittel sind in der EU seit 2007 zugelassen, aber weder der Anbau noch der Import lebender Pflanzenteile der Zuckerrübe sind erlaubt. Ein Antrag zur Verlängerung der Zulassung als Lebens- und Futtermittel liegt der Europäischen Kommission vor. Die Bundesregierung hat nach erfolgter Abstimmung zwischen BMEL und BMU im EU-Fachausschuss diesem Antrag im März zugestimmt. Da eine qualifizierte Mehrheit für eine Zulassung nicht erreicht wurde, werden die Beratungen fortgeführt.

1. Bleibt das Land Niedersachsen im Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen?

Ja.

2. Wie ist die Haltung der Landesregierung zur Importzulassung genmanipulierter Zuckerrüben der Firma KWS vor dem Hintergrund des Beschlusses des Europäischen Parlaments?

Die Landesregierung verfolgt die laufenden Beratungen zur Erneuerung der Importzulassung für Lebensmittel und Futtermittel, die aus der Zuckerrübe H7-1 gewonnen werden, und schließt sich der Auffassung der Bundesregierung an.

3. Rechnet die Landesregierung mit erneuten Anbauversuchen genmanipulierter Pflanzen in Niedersachsen?

Durch die Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der sog. Freisetzungsrichtlinie wurde den Mitgliedstaaten beim Inverkehrbringen zum Zwecke des Anbaus die Möglichkeit eingeräumt, den Antragsteller dazu aufzufordern, den geografischen Geltungsbereich der Zulassung so zu ändern, dass das Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaats insgesamt oder teilweise vom Anbau ausgeschlossen ist (Opt-out-Regelung). Wurde keine Aufforderung übermittelt oder hat der Antragsteller den geografischen Geltungsbereich seines ursprünglichen Antrags bestätigt, so kann ein Mitgliedstaat Maßnahmen erlassen, um in seinem gesamten Hoheitsgebiet oder in Teilen davon den Anbau eines GVO zu beschränken oder zu untersagen.

Bei der EU-Kommission gibt es momentan zu mehreren Anbauanträgen sogenannte „Agreements“ zwischen Antragssteller und Mitgliedsstaat zur Einhaltung der Opt-out-Regelung. Beispielsweise sind beim Anbau des gentechnisch veränderten Mais (MON 810) 19 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, aus dem Geltungsbereich der Genehmigung ausgenommen.

Insofern ist derzeit nicht mit Anträgen zur Freisetzung oder zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in Niedersachsen zu rechnen.

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