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Plenum 25. Januar 2018: Mündliche Anfragen – Frage 20

Antwort auf die mündliche Anfrage: Dauert die Auszahlung der Finanzhilfen für Hochwasserbetroffene zu lange?


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling, Hermann Grupe und Dr. Stefan Birkner (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 9. August 2017 hieß es in der Folge des Juli-Hochwassers im südlichen und östlichen Niedersachsen in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums, Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollten für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitgestellt werden. „Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. (...) Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte“, wird berichtet. In einer weiteren Pressemitteilung informierte das Umweltministerium am 6. September 2017, dass erste Bewilligungsbescheide in Höhe von insgesamt rund 170 000 Euro erteilt worden seien. Am 13. Oktober zog Umweltminister Wenzel in einer Pressemitteilung eine Zwischenbilanz: „Die Aufgabenstellung, schnell und unbürokratisch zu helfen, wurde erfüllt. Über 300 Haushalte haben mit der Soforthilfe ein Übergangsgeld erhalten.“ Es seien bis zu diesem Zeitpunkt über 550 000 Euro ausgezahlt worden. Darüber hinaus seien Ende September grundlegende Hilfsprogramme in Kraft getreten, mit denen für die Bereiche Privathaushalte, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur Anträge bearbeitet würden.

In einem Artikel vom 21. Dezember 2017 informierte die Bild Hannover darüber, dass viele der Hochwasserbetroffenen bis zu diesem Zeitpunkt auf finanzielle Hilfen warteten. Von den durch den Landtag bisher bereitgestellten 50 Millionen Euro sei erst 1 Million ausgezahlt worden. Gleichzeitig wird von Betroffenen berichtet, die für die Erstellung von Schadensgutachten oder den Neubau von Häusern dringend auf die Auszahlung von Mitteln angewiesen seien.

1. In welcher Gesamthöhe wurden bisher Finanzhilfen im Zusammenhang mit dem Juli-Hochwasser beantragt, und in welcher Höhe wurden diese bisher bewilligt bzw. ausgezahlt (bitte für die Bereiche Privathaushalte, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur getrennt angeben)?

Privathaushalte, Stand 18.01.2018

Soforthilfen für Privathaushalte (akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat)

Es wurde rd. 1 Mio. € Soforthilfe an Privathaushalte ausgezahlt. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist abgeschlossen.

Hilfen für Privathaushalte für weitergehende Schäden am Hausrat sowie für Gebäudeschäden,
Stand 18.01.2018

Bisher beantragte Hilfen: Seitens der Bewilligungsstelle (NBank) konnte die Höhe der beantragten Hilfen zum Stichtag aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge noch nicht vollumfänglich in auswertbarer Weise erfasst werden. Erfasst ist aber die von den Antragstellenden dargelegte Schadenshöhe, die bisher 4.182.548.91 € beträgt.

Bisher bewilligte Hilfen: 0,00 €

Davon bisher ausgezahlt: 0,00 €

Hochwasserhilfe für Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Stand 18.01.2018

Bisher beantragte Hilfen: 1.597.351,76 €

Bisher bewilligte Hilfen: 75.482,60 €

Davon bisher ausgezahlt: 64.550,31 €

Öffentliche Infrastruktur, Stand 18.01.2018

Bisher beantragte Hilfen: 7.085.320,12 €

Bisher bewilligte Hilfen: 0,00 €

Davon bisher ausgezahlt: 0,00 €

Land- und Forstwirtschaft, Stand 18.01.2018

Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Bewältigung von Schäden der Landwirtschaft ist am 17.01.2018 im Ministerialblatt veröffentlicht worden. Bereits im Sommer sind die Schäden in der Landwirtschaft von der Bewilligungsstelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfasst worden, so dass die potentiellen Antragsteller dort bekannt sind. Diesen hat die LWK ebenfalls am 17.01. vorausgefüllte Antragsvordrucke gesendet. Die vervollständigten und zurück gesendeten Anträge werden dann durch die Landwirtschaftskammer geprüft und können in Kürze zur Bewilligung und Auszahlung gelangen.

2. Wurde die Aufgabenstellung, Hochwasserbetroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen, nach Auffassung der Landesregierung bisher vor dem Hintergrund erfüllt, dass von den durch den Landtag bereitgestellten 50 Millionen Euro bis Dezember erst 1 Million Euro ausgezahlt wurde, wenn ja, warum bewertet die Landesregierung dies als Erfolg, wenn nein, aus welchen Gründen wurde bis Dezember erst 1 Million Euro ausgezahlt?

Um Hochwasserbetroffenen schnell und unbürokratisch zu helfen, hat die Landesregierung - als Vorstufe zu ihrem grundlegenden Hilfeprogramm für Privathaushalte - eine Soforthilfe als „Starthilfe“ bei der Wiederbeschaffung von Hausrat beschlossen. Damit konnte in der Größenordnung von 1 Mio. € rasch und ohne das Erfordernis einer Vorlage von Nachweisen, Belegen o.ä. Hilfe für Privathaushalte geleistet werden. Alle Anträge auf Soforthilfe sind beschieden. Die Soforthilfe konnte insofern erfolgreich als Instrument einer schnellen und unbürokratischen Hilfe eingesetzt werden.

Bei den über die Soforthilfe hinausgehenden Hilfeprogrammen für Privathaushalte, Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie öffentliche Infrastruktur sind keine für ein solches Antrags- und Bewilligungsgeschäft ungewöhnlich langen Zeitabläufe zu verzeichnen. Voraussetzung für eine abschließende Prüfung und Bescheidung von Anträgen ist, dass zunächst alle entscheidungserheblichen Unterlagen vollständig vorliegen. Bei den bereits eingereichten Anträgen war bisher festzustellen, dass in vielen Fällen noch weitere Antragsunterlagen nachzureichen sind. Zudem können auch weiterhin noch Anträge eingereicht werden. Die Fristen hierfür reichen vom 01.03.2018 (Landwirtschaft) und den 31.03.2018 (Privathaushalte) über den 30.06.2018 (Unternehmen) bis zum 15.10.2018 (öffentliche Infrastruktur). Es ist davon auszugehen, dass noch nicht alle seitens der Antragstellenden vorgesehenen Anträge gestellt wurden. Das Bewilligungsgeschäft und der Mittelabfluss werden sich insofern ggf. über das Jahr 2018 hinaus bis in das Jahr 2019 hinein erstrecken.

3. Geht die Landesregierung davon aus, dass über die durch den Landtag bereitgestellten 50 Millionen Euro hinaus weiterer Finanzbedarf zur Unterstützung der Hochwasserbetroffenen besteht, wenn ja, in welchem Umfang?

Die Landesregierung wird nach Ablauf der Antragsfristen in Kenntnis der Gesamtschadenssummen prüfen, ob über die durch den Landtag bereitgestellten 50 Millionen Euro hinaus ggf. weitere Hilfen für Hochwasserbetroffene bereitgestellt werden sollen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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