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Was wird sich beim Havariekommando in Cuxhaven ändern müssen?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Hillgriet Eilers, Jörg Bode, Dr. Stefan Birkner und Jan-Christoph Oetjen (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Eckdaten der Havarie der „Glory Amsterdam“ sind bekannt, die genauen Umstände werden derzeit noch untersucht. In der Zwischenzeit hat es einen runden Tisch in Aurich sowie eine Anhörung im Niedersächsischen Landtag gegeben. Der Leiter des Havariekommandos war in der Lage, kurzfristig elf Verbesserungsvorschläge für die Arbeit des Havariekommandos zu präsentieren. Umweltminister Lies bestätigte einen „dringenden Handlungsbedarf“ beim Havariekommando (Presseinformation des MU, 6. Februar 2018).

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Landesregierung nimmt die Besorgnisse der Küstenkommunen, die Defizite bei der Bekämpfung der Havarie der Glory Amsterdam beklagen, aber auch die Hinweise des Havariekommandos über bestehende Verbesserungsmöglichkeiten bei der Abarbeitung von komplexen Schadenslagen auf See sehr ernst. Sie ist der Auffassung, dass die Lehren aus der Havarie der Glory Amsterdam konsequent beachtet werden müssen und notwendige Verbesserungsmaßnahmen zu prüfen und ggfs. umzusetzen sind, auch wenn sie zusätzliche Ressourcen erfordern. Die Maßnahmen, die der Leiter des Havariekommandos vorgeschlagen hatte, betreffen zwar in einem hohen Maße Bundeszuständigkeit, aber auch das Land Niedersachsen als Partner der Havariekommando-Vereinbarung ist angesprochen und gewillt, in seinem eigenen Wirkungskreis seinen Teil zu einer Verbesserung beizutragen.

1. Welcher „dringende Handlungsbedarf“ besteht nach Auffassung der Landesregierung, um die Arbeit des Havariekommandos in Cuxhaven konkret und kurzfristig zu verbessern?

Die Landesregierung hat die Vorschläge des Leiters des Havariekommandos zunächst zur Kenntnis genommen. Ihre Bewertung wird noch einige Zeit erfordern. Die Landesregierung wird dies gemeinsam mit den Partnern der Havariekommando-Vereinbarung in den dafür vorgesehenen Gremien durchführen und sich dafür einsetzen, dass dort, wo konkreter Handlungsbedarf erkannt wird, auch eine zeitnahe Umsetzung erfolgt. Aus Sicht der Landesregierung ist insbesondere eine Evaluierung des Notschleppkonzepts dringlich. Um hier möglichst schnell zu Ergebnissen zu kommen, wird Minister Lies kurzfristig das Gespräch mit dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung suchen.

2. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass organisatorische Defizite bei der Schadstoffunfallbekämpfung und der Havarievorsorge zumindest an den niedersächsischen Küsten dauerhaft und sicher ausgeschlossen werden können?

Die Schadstoffunfallbekämpfung und die Havarievorsorge im Bereich der niedersächsischen Küste sind geregelt, organisatorische Defizite liegen grundsätzlich nicht vor. Seit 2012 sind auch die niedersächsischen Küstenlandkreise sowie die Städte Wilhelmshaven und Emden bei der Abarbeitung von komplexen Schadstoffunfällen unmittelbar in die örtliche Einsatzleitung unter der Gesamtleitung des Havariekommandos eingebunden. Zurzeit wird geprüft, wie diese Einbindung und der Informationsaustausch zwischen dem Land, den Kommunen und dem Havariekommando noch verbessert werden kann.

3. Ab wann können die Bürgerinnen und Bürger und die Küstenkommunen in Niedersachsen mit einer optimierten technischen, personellen und organisatorischen Ausstattung des Havariekommandos rechnen?

Derzeit wird geklärt, ob und wo die Notwendigkeit besteht, das Havariekommando technisch, personell und organisatorisch besser auszustatten. Die Landesregierung wird sich dem nicht verschließen.

Dies ist Gegenstand laufender Prüfungen, siehe Antwort zu Frage 1. Insofern kann derzeit noch kein Datum genannt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2018

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