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Welches Konzept zur Sektorkopplung verfolgt die Landesregierung? (Teil 2)

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Horst Kortlang, Dr. Stefan Birkner und Hermann Grupe (FDP) geantwortet.


Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 3. April 2018 will Ministerpräsident Weil die Batterieproduktion für Elektroautos in Deutschland von hohen Stromkosten entlasten. Wenn die EU wolle, dass Europa bei dieser Technologie in Zukunft vorne dabei sei, müsse sie dazu bereit sein, die notwendigen industriepolitischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Da es sich um eine sehr energieintensive Produktion handle, die unter den heutigen Bedingungen in Deutschland kaum darzustellen sei, müsse die Bundesregierung mit der EU über Ausnahmen von bestehenden Abgaben sprechen, die nicht als unerlaubte Beihilfe gewertet werden dürften. Für andere energieintensive Industrien gebe es schon Erleichterungen bei der EEG-Umlage oder der Stromsteuer.

In einer Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 3. April 2018 fordert Minister Lies eine Wasserstoffstrategie für Niedersachsen: „Wer die Energiewende konsequent zu Ende denkt, kommt an Wasserstoff nicht vorbei.“ Das bisherige System aus Umlagen, Abgaben und Steuern verhindere eine wirtschaftliche Erzeugung von Wind-Wasserstoff und Investitionen in diese Technologie, so der Minister.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Energiewende hat im Stromsektor bisher große Fortschritte erreicht. Um die Klimaziele zu erreichen, ist es unabdingbar, dass auch eine Wärme- und eine Verkehrswende stattfinden. Nur wenn über den Elektrizitätssektor hinaus auch die Sektoren Industrie, Wärmeversorgung und Verkehr nennenswerte Beiträge zur Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes leisten, wird es gelingen die national und international vereinbarten Klimaschutzziele zu erreichen. Entsprechend verfolgt die Landesregierung in Forschung, Förderung und im Rahmen der Mitwirkung an Rechtssetzungsverfahren auf der Bundesebene das Ziel, den Treibhausgasausstoß zu verringern. Dabei orientiert sie sich an den Grundsätzen, Energie einzusparen, Effizienz zu steigern und die Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien (EE) auszubauen.

Für stromintensive Unternehmen sind die Energiekosten von hoher Bedeutung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Das deutsche Energierecht sieht verschiedene Möglichkeiten zur Kostensenkung vor. Damit sollen Standortverlagerungen und Carbon Leakage, der Verlust von Arbeitsplätzen und Wirtschaftskraft, verhindert werden. So können stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, über die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63, 64 EEG) unter den dort genannten Voraussetzungen eine Begrenzung der EEG-Umlage in Anspruch nehmen. Weitere Privilegierungsmöglichkeiten beinhaltet beispielsweise die StromNEV. Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen kann der Netzbetreiber ein individuelles Netzentgelt anbieten, welche dem Stromnutzungsverhalten des stromverbrauchenden Unternehmens angemessen Rechnung trägt (§19 StromNEV).

Umstritten ist insbesondere, in wieweit die Privilegierungsregelungen des EEG eine staatliche Beihilfe gemäß Artikel 107 ff des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen und ihre Änderung oder Erweiterung damit der Zustimmung der EU-KOM bedürfen. Vor diesem Hintergrund sind die Äußerungen von Ministerpräsident Weil zu verstehen, in denen er eine Gleichbehandlung dieser neuen Branche fordert, damit diese keine Wettbewerbsnachteile erfährt und sich in Europa, Deutschland und am besten in Niedersachsen überhaupt ansiedeln kann.

1. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung neben der Batteriefertigung und der Wasserstoffproduktion noch weitere Technologien, die generell von Umlagen und Abgaben im Zusammenhang mit der Stromversorgung befreit werden müssen, und, wenn ja, welche?

Insbesondere stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sind auf bezahlbare Stromkosten angewiesen. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Landesregierung hat sich stets für den Erhalt der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG und weiterer Sonderregelungen auf Bundesebene und europäischer Ebene eingesetzt.

2. Inwiefern ist das von Ministerpräsident Weil und Umweltminister Lies beschriebene Problem der Verteuerung des Stroms durch Umlagen, Abgaben und Steuern in Deutschland im Vergleich zu anderen Mitgliedsländern der EU selbst verursacht?

Lediglich zur Erhebung der Energiesteuern gibt es seitens der EU mit der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) einheitliche, generelle Vorgaben für die Mitgliedstaaten. Daher sind sämtliche weiteren, darüber hinaus gehenden Abgaben und Umlagen auf Stromverbräuche in Deutschland im Sinne der Frage „selbstverursacht“. Ein Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten könnte wegen der Komplexität der Thematik und der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten nur im Rahmen einer aufwändigen Begutachtung vorgenommen werden und wäre auch für die Beurteilung, ob die Abgaben und Umlagen „selbstverursacht“ sind, nicht maßgeblich.

Anzumerken ist, dass die Energiewende - also der Übergang von der nicht nachhaltigen Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels Erneuerbarer Energien - erforderlich ist, um die nationalen und internationalen Klimaziele zu verwirklichen und so den erforderlichen Beitrag zur Begrenzung des Klimawandels und der damit verbundenen Folgen und Folgekosten zu leisten.

Unbestritten ist, dass die Energiewende mit einem hohen Investitionsbedarf verbunden ist, der refinanziert werden muss. Die Investitionen lösen zugleich Lernkurveneffekte aus, durch die die Kosten sukzessive sinken werden. Das verdeutlichen bspw. die Entwicklungen im Bereich der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie. Die Investitionen in die Energiewende schaffen zudem Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Hinzu kommen weitere Vorteile wie die wachsende Unabhängigkeit von Energieimporten und damit auch von Energiekrisen, die in der Vergangenheit immer wieder zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen geführt haben. Im Ergebnis ist die Energiewende ein wesentlicher Faktor für den langfristigen Erhalt und die Stärkung des Wirtschafts- und Industriestandorts Deutschland.

3. Sind die in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 18. Dezember 2013 (abrufbar im Internet, „Ministerpräsident Stephan Weil kritisiert EU-Beihilfeverfahren zur EEG-Umlage“) getroffenen Aussagen auch die Auffassung der aktuellen Landesregierung, oder wird der Sachverhalt mittlerweile anders beurteilt?

Anlass der Pressemitteilung vom 18.12.2013 war der Eröffnungsbeschluss der KOM vom selben Tag zur Einleitung des förmlichen Beihilfeverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland insbesondere wegen der Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im EEG 2012. Die damit verbundene Gefahr der Rückforderung von Vorteilen aus der Besonderen Ausgleichsregelung hat davon betroffene Unternehmen beunruhigt. Die niedersächsische Landesregierung hat sich in einen Dialog mit der KOM eingebracht und sich für den Erhalt der Begrenzungsregelungen nach dem EEG für die Unternehmen ausgesprochen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die niedersächsische Landesregierung sieht keinen Anlass, den zurückliegenden Sachverhalt aus heutiger Sicht anders zu beurteilen.

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