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Überwachung von Recylingunternehmen

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zur Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache: 15/4318


Pressemitteilung Nr. 146/2007

-Es gilt das gesprochene Wort-

Anrede,

ich freue mich, auch hier im Plenum den Sachverhalt über die Vorgänge in Lauenberg und Fredelsloh zu erläutern, nachdem Mitarbeiter meines Ministeriums im Umweltausschuss bereits 1½ Stunden über den Fall ausführlich berichtet haben.

Zunächst möchte ich deutlich machen, dass es um drei Standorte geht:

1. Eine genehmigte Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen aus dem Elektroschrottbereich in Lauenberg,

2. eine illegale Lagerung von ca. 1.650 Tonnen Abfällen und Grundchemikalien in einer alten Fabrikhalle in Fredelsloh und,

3. eine illegale Lagerung von ca. 300 kg Chemikalien in Einbeck.

Tatsächlich hat die Gewerbeaufsicht alle notwendigen Maßnahmen veranlasst:

• Am Standort Lauenberg wurden umgehend Sofortmaßnahmen eingeleitet und anschließend die Entsorgung der nicht ausreichend sicher lagernden wassergefährdenden und brennbaren Abfälle kurzfristig durchgesetzt.

• Am Standort Fredelsloh wurden alle notwendigen Maßnahmen zur Räumung des illegalen Lagers verfügt.

• Die Öffentlichkeit wurde u. a. auch in Form von mehreren Bürgerversammlungen über den Umfang der Maßnahmen informiert.

Deshalb kann von einem Versagen der staatlichen Gewerbeaufsicht vorliegend keine Rede sein !

Darüber hinaus hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen die Koordinierung der Zuständigkeiten übernommen, um Kompetenzkonflikte im Verhältnis zum Landkreis Northeim zu vermeiden.

Der Landkreis Northeim war in seiner Eigenschaft als untere Bauaufsichtsbehörde und untere Abfallbehörde in der Vergangenheit nicht tätig geworden. Und auch nach dem Durchsuchungstermin am 15. November 2007 wollte er von seiner Zuständigkeit keinen vollständigen Gebrauch machen.

Die Stadt Einbeck hingegen hat die Räumung des eingangs genannten Lagers in Einbeck umgehend verfügt.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Der Gewerbeaufsichtsbeamte hat im Rahmen der ihm eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielräume gehandelt, nachdem ihn der Inhaber der Firma GeReSo mbH am 19. September 2007 zu den Hallen in Fredelsloh geführt hatte. Die von ihm im Rahmen seiner gewerbeaufsichtlichen Zuständigkeit erlassenen Verfügungen zielten auf eine zügige Wiederherstellung ordnungsgemäßer Zustände.

Zu Frage 2: Das Verfahren der Zertifizierung von Entsorgungsfach-betrieben ist bundesrechtlich durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung geregelt. Ob ein Versagen des Zertifizierers (TÜV Rheinland) in diesem Einzelfall vorliegt, wird die zuständige Aufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen zu prüfen haben. Insoweit sollten wir uns vor Schnellschüssen hüten.

Zu Frage 3: Ich habe keinen Zweifel daran, dass eine wirksame Kontrolle der Betriebe der Abfallwirtschaft gegeben ist. Die staatliche Gewerbeaufsichtsverwaltung führt eine systematische Überwachung mit wiederkehrenden Regelüberprüfungen durch. Hinzu kommen anlassbezogene Kontrollen und gegebenenfalls Schwerpunktaktionen zu bestimmten Themenstellungen. Die Gewerbeaufsichtsverwaltung ist eine leistungsstarke Verwaltung mit engagierten Mitarbeitern, denen ich an dieser Stelle ausdrücklich für ihre gute Arbeit danken möchte. Trotz aller Anstrengungen wird es allerdings eine hundertprozentige Sicherheit gegen das Auftreten ungenehmigter Abfalllager nicht geben können. In diesen Fällen wird es regelmäßig darauf ankommen, dass die ungenehmigten Standorte, zum Beispiel in alten Fabrikhallen, landwirtschaftlichen Scheunen, Fahrsilos und dergleichen, möglichst frühzeitig den zuständigen Dienststellen konkret bekannt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.12.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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