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Lies: „Biosphärenreservat Wattenmeer gewinnt an Kontur“

- Niedersächsische Insel- und Küstengemeinden beteiligen sich an der Einrichtung einer Modellregion für nachhaltige Entwicklung -


PI 069/2021


Der Prozess zur Erweiterung der Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer nimmt Fahrt auf: In den vergangenen Wochen haben in kurzer Folge die Gemeinde Jemgum, die Ortsteile Imsum und Langen der Gemeinde Geestland sowie die Inselgemeinde Spiekeroog ihren Beitritt erklärt. Davor standen bereits Sande, Schortens und Zetel sowie die Samtgemeinde Hage als designierte Biosphärengemeinden fest. „Ich freue mich, dass die zahlreichen konstruktiven Diskussionen nun vielerorts zu positiven Entscheidungen führen und damit eine breite Basis für eine nachhaltige Regionalentwicklung geschaffen wird“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Darum mein Appell an alle, die sich noch nicht angeschlossen haben: Macht mit!“

Das UNESCO-Biosphärenreservat Niedersächsisches Wattenmeer umfasst mit seiner großen Kern- und Pflegezone das Gebiet des gleichnamigen Nationalparks in dessen Grenzen von 1986. Hier steht die Natur im Vordergrund: Aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Werts von der UNESCO als Weltnaturerbe anerkannt und als Nationalpark geschützt. Daran angrenzend soll auf den Inseln sowie binnendeichs auf dem Festland die Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats entstehen, um dort modellhaft umwelt- und sozialverträgliche Lebens- und Wirtschaftsweisen zur Sicherung der Lebensbedingungen der nachfolgenden Generationen zu entwickeln.

Seit 2019 beteiligen sich Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter der Küstenkommunen sowie Interessensverbände am Prozess der inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Entwicklungszone, zu dem Minister Lies. „Die anstehende Novellierung des Nationalpark-Gesetzes trägt mit dazu bei, Unsicherheiten bezüglich eines Beitritts auszuräumen.“ Gemäß vorliegendem Anpassungsentwurf des Gesetzes über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG) soll die Nationalparkverwaltung künftig Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats sein, in dieser Funktion aber ausdrücklich keine hoheitlichen Befugnisse in der Entwicklungszone erhalten. Eine Einschränkung des Planungsrechts der Biosphärengemeinden oder Auflagen für Bürgerinnen und Bürger sind somit ausgeschlossen.

In weiteren Gemeinden entlang der niedersächsischen Küste und auf den Inseln laufen derzeit noch die Verhandlungen über einen freiwilligen Beitritt zur Entwicklungszone. Die Entscheidungsphase hierfür soll spätestens Mitte Juli 2021 abgeschlossen sein. Im weiteren Verfahren entscheiden die Gremien des MAB-Programms der UNESCO über die Anerkennung des erweiterten UNESCO-Biosphärenreservats Niedersächsischen Wattenmeers. Mit den Kommunen, die sich für einen Beitritt zum UNESCO-Biosphärenreservat entschieden haben, beginnt bereits jetzt die Arbeit an konkreten Kooperationsprojekten.

UNESCO-Biosphärenreservate

Das niedersächsische Wattenmeer wurde 1993 im Rahmen des Programms „Man and the Biosphere“ (MAB) der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt.

UNESCO-Biosphärenreservate repräsentieren nicht nur einzigartige Naturlandschaften, sondern auch durch menschliche Nutzung geprägte Kulturlandschaften. Mit der Verabschiedung des Lima-Aktionsplans im Jahr 2016 unterstützen die UNESCO-Biosphärenreservate in besonderem Maße das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen durch die Erprobung nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweisen im Rahmen von Projekten in der Entwicklungszone.

Weitere Informationen zur Biosphärenregion Niedersächsisches Wattenmeer online unter: www.watten.land


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