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Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Emsland

PI 154/2019


Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als die zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Emsland (KKE) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach Kriterium N 2.1.2 (INES 0) informiert. Hiernach ist ein Schaden, Ausfall oder Befund, mit Hinweis auf einen systematischen Fehler am Sicherheitssystem oder an einem sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen System oder Anlagenteil meldepflichtig.

Im Rahmen der Wartung eines Notstromdieselmotors wurden bei der Inspektion der Kraftstoffeinspritzung Brüche an den Enden von mehreren Federn vorgefunden. Alle betroffenen Bauteile wurden ersetzt. Auf den Betrieb des Motors hatte der Befund keine Auswirkungen. Die vierfach vorhandene Notstromversorgungsanlage hat die Aufgabe, die Anlage bei Ausfall des Hauptnetzes, des Reservenetzes und der Eigenbedarfsversorgung mit elektrischer Energie zu versorgen.

Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage.


Artikel-Informationen

erstellt am:
22.11.2019
zuletzt aktualisiert am:
27.11.2019

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