Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Meyer: „Mehr Schutz vor Starkregen – Kommunen werden weiter unterstützt“

Niedersachsen stellt zusätzliche 6 Millionen Euro für Starkregenvorsorge bereit


PI 038/2026

Angesichts des zunehmenden Risikos von Starkregenereignissen infolge der Klimakrise setzt Niedersachsen die Unterstützung der Kommunen bei der Starkregenvorsorge konsequent fort. Im Rahmen der Förderrichtlinie zur Starkregenvorsorge stellt das Land weitere 6 Millionen Euro bereit. Damit steigt die Gesamtfördersumme auf rund 11,3 Millionen Euro.

„Die Folgen der Klimakrise sind auch in Niedersachsen immer stärker zu spüren – insbesondere durch häufigere und intensivere Starkregenereignisse“, erklärte Umweltminister Christian Meyer. „Wir unterstützen die Kommunen gezielt dabei, Risiken systematisch zu analysieren und passgenaue Vorsorgekonzepte zu entwickeln. Starkregenvorsorge ist ein zentraler Bestandteil eines modernen Bevölkerungsschutzes.“

Bereits im ersten Antragsverfahren zeigte sich die hohe Nachfrage: Insgesamt 46 Anträge können gefördert werden. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro sind vollständig gebunden. Die entsprechenden Bewilligungsbescheide wurden im April 2026 erteilt.

Gefördert wird die Erstellung kommunaler Starkregenvorsorgekonzepte mit bis zu 80 Prozent, finanzschwache Kommunen können eine Förderung von bis zu 90 Prozent erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zusammenschlüsse.

Ziel der Förderung ist es, Städte und Gemeinden bei der Vorbereitung auf extreme Wetterereignisse zu unterstützen und Schäden durch Überflutungen zu reduzieren. Dazu gehören unter anderem Gefahrenanalysen, Risikoabschätzungen und die Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne.

Durch die Aufstockung der Fördermittel wurde nun ein zweiter Antragsstichtag im Förderprogramm für den 26. Februar 2027 festgelegt. Das entsprechende Antragsportal bei der NBank ist durchgehend geöffnet. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 150.000 Euro pro Antragsteller*in. Bei interkommunalen und körperschaftsübergreifenden Projekten erhöht sich die maximale Höhe der Förderung sogar auf 400.000 €.

„Das Land ist ein verlässlicher Partner der Kommunen bei der Klimafolgenanpassung“, so Minister Meyer. „Mit der Aufstockung der Fördermittel leisten wir einen wichtigen Beitrag, um Niedersachsen widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels zu machen.“

Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die NBank unter fachlicher Beteiligung des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Die Fördermodalitäten sind auf der Internetseite der NBank einsehbar:

https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Kommunale-Starkregenvorsorgekonzepte/#hinweis


Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2026
zuletzt aktualisiert am:
11.05.2026

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