Artikel-Informationen
erstellt am:
23.06.2026
PI 050/2026
Der Niedersächsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag eine umfassende Modernisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes beschlossen. Damit reagiert Niedersachsen auf die Anforderungen durch den Klimawandel und seine Folgen, priorisiert den Hochwasserschutz und ermöglicht die Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren, insbesondere bei der Renaturierung von Gewässern. „Die Klimakrise und die damit einhergehende Wasserkrise beschleunigen sich“, so Niedersachsens Umwelt- und Klimaschutzminister Christian Meyer. „Wir haben daher eine Reihe von Ideen entwickelt, um das Wasserrecht in Niedersachsen an die großen Veränderungen anzupassen und zu verbessern. Das geht von schnelleren Genehmigungsverfahren für Wasserrückhalt, Moorvernässung und Renaturierung bis hin zu finanziellen Anreizen zum Wassersparen, über Zisternensatzungen von Kommunen bis hin zu Erleichterungen für moorschonenden Paludikulturen unserer Landwirtinnen und Landwirte. Wasser ist unsere Lebensgrundlage und unverzichtbare Daseinsvorsorge. Mit einem modernen Wasserrecht wollen wir uns sowohl auf zu viel Wasser – wie bei Hochwasser und Starkregen – besser vorbereiten, als auch dem Mangel – bei Dürre und Trockenheit – entgegenwirken. Hochwasser- und Küstenschutz und die ökologische Renaturierung von Gewässern bekommen endlich einen Vorrang vor anderen Interessen. Ziel muss es sein, dass wir die Menschen besser vor Klimarisiken schützen und auch in Zukunft immer ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung haben – für Mensch, Landwirtschaft und Umwelt.“
Das Gesetz dient zum einen der Beschleunigung wasserrechtlicher Verfahren vor allem beim Hochwasser- und Gewässerschutz und ermöglicht zum anderen den Kommunen mehr Reaktionsmöglichkeiten auf die Klimakrise und dadurch eintretende Wasserknappheit. Unter bestimmten Voraussetzungen entfallen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Ausbaumaßnahmen, die der Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern oder der Wiedervernässung von Mooren oder Feuchtgebieten dienen. Außerdem werden der Transformation und dem Klimaschutz dienende Gewässerausbauten in Häfen (wie Anleger für grüne Gase oder für die Produktion von Wasserstoff, Batterien oder Elektromobilität) wesentlich erleichtert.
Die Kommunen bekommen bessere Möglichkeiten, Wasserentnahmen zu steuern und zum Beispiel Zusammenschlüsse von Landwirtinnen und Landwirten in Beregnungsverbänden zu stärken. Die Nutzung, die Errichtung und der Betrieb sowie die Modernisierung von fischdurchlässiger Wasserkraft, Floating-Solarenergie in oder über einem oberirdischen Gewässer und Wärmepumpen, die das Wasser eines oberirdischen Gewässers zur Energiegewinnung kühlen, werden erleichtert. Auch wird ein Klimafaktor in die Entnahmegenehmigungen eingebaut, so dass übermäßige Nutzung unserer Grundwasserreserven in Zeiten von Wasserknappheit stärker eingeschränkt werden können, damit unsere wichtigste Ressource Grundwasser dauerhaft erhalten bleibt.
Die öffentliche Wasserversorgung erfolgt in Niedersachsen zu ca. 80 Prozent aus dem Grundwasser und zu 20 Prozent aus Talsperren. Situationen von Wasserknappheit (durch die weitere zunehmende Erderwärmung) können ein kurzfristiges, lokal angepasstes Handeln erfordern. Die Erfahrungen aus trockenen Sommern zeigen, dass einerseits die Wasserverfügbarkeit sinkt und andererseits der Wasserbedarf steigt. In diesen Fällen können die Landkreise die Bewässerung von Privatgärten und Pools oder landwirtschaftlichen Nutzflächen einschränken. „Das ist in den vergangenen Jahren in etlichen Landkreisen ja schon passiert“, so Minister Meyer, „und ich appelliere wieder an die Menschen und die Wirtschaft, so gut es eben geht, in Zeiten von Trockenheit Wasser effizient und mehrfach zu nutzen und nicht leichtfertig zu verschwenden.“
Angehängt an das Gesetz ist auch eine Anregung aus dem Niedersächsischen Weg. Dabei geht es zum einen um Erleichterungen für Landwirtinnen und Landwirte, die etwa in Trinkwasserschutzgebieten an freiwilligen Maßnahmen teilnehmen und zum anderen – um das ermöglichen – von nassem Torfmoos-Anbau (Paludi) auf torfreichen Standorten mit entsprechender Wasserstandsanhebung. „Die Erleichterungen für die Nassbewirtschaftung von Mooren sind gut für das Klima, die Umwelt und den Wasserhaushalt und tragen dazu bei, industriell abgebauten Torf im Gartenbau immer mehr zu ersetzen. Außerdem können damit mehr Landwirtinnen und Landwirte sowie Betriebe an den vom Bund geförderten Moorschutzprogrammen teilnehmen“, so Meyer.
Das neue Gesetz wirkt sich indes nicht auf die Wasserentnahmegebühr in Niedersachsen aus, die letztmalig zum 1.1.2024 angepasst und dabei etwa vereinseigene Sportstätten gebührenfrei gestellt wurden. „Und auch für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich nichts, die Wasserpreise ändern sich nicht“, so Meyer. „Die kommunalen Wasserversorger haben aber erstmalig die Möglichkeit, ihre Gebühren nach Verbrauch zu staffeln und so zum Beispiel Familien mit einem günstigen Grundtarif zu entlasten und sparsamen Wasserverbrauch zu belohnen.“
Die vollständige Rede des Ministers finden Sie hier (unter TOP 4):
Plenar-TV des Niedersächsischen Landtags
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.06.2026
