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Klimaschutzminister Lies: „Klimaschutz ist die Chance für die Zukunft unseres Landes.“

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies kommentiert das neue niedersächsische Klimagesetz wie folgt:


PI 083/2022


„Wir haben hier heute eines der modernsten und weitestgehenden Klimagesetze bundesweit beschlossen. Der Klimawandel schreitet voran, wir in Niedersachsen handeln. Der Weg hin zu unseren Zielen ist ambitioniert, aber einhaltbar und schaffbar. Der Weg hin zur Klimaneutralität unseres Landes ist mit allen Zwischenschritten nun genau beschrieben. Wir werden früher als bisher klimaneutral, es kommt die Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten, wir erleichtern den Ausbau von Windenergie und Photovoltaik maßgeblich, wir verknüpfen unsere Wirtschaftsförderung mit den Klimaschutzzielen, wir unterstützen die Kommunen bei ihren Klimaschutz-Bestrebungen.

Die Zukunft Niedersachsens liegt nicht im fossilen Gas durch Fracking und in der Reaktivierung der Kernenergie. Die Zukunft Niedersachsens liegt im Ausbau der Erneuerbaren Energien. Sie stehen für eine saubere, kostengünstige, freie und vor allem unabhängige Energieversorgung. Wir werden Niedersachsen damit weiter zu einer Drehscheibe für saubere Energie für ganz Deutschland ausbauen und damit auch die Ansiedlung von Unternehmen und die Entstehung von neuen, guten Arbeitsplätzen befördern.

Klimaschutz bedeutet nicht weniger als den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, Klimafolgenanpassung nicht weniger als Daseinsvorsorge. Mit diesem Gesetz werden wir den Weg hinein in die Klimaneutralität erfolgreich gehen. Denn Klimaschutz ist eine riesige Chance für unser Land.“

Eckpunkte des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes:

Anheben der Treibhausgas-Minderungsziele für Niedersachsen / Verkürzung des Minderungspfades

  • Ambitionierterer Reduktionspfad: -65 Prozent bis 2030 ggü. 1990 (bisher -55 Prozent)
  • Einführen von gesetzlichen Zwischenzielen: bis 2035 Reduktion um 76 Prozent und bis 2040 Reduktion um 86 Prozent ggü. 1990
  • Zielsetzung Treibhausgasneutralität bis 2045 (bisher 2050)

Neue Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

  • Einführen einer Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten (bisher lediglich gewerbliche Neubauten)
  • Verankerung von Flächen- und Leistungszielen für den Ausbau von Windenergie- und PV-Nutzung: Ausweisung von mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche bis 2027 und von 2,2 Prozent des Landesfläche bis 2033 für die Windenergienutzung und von 0,47 Prozent der Landesfläche bis 2033 für die PV-Nutzung; Realisierung von mindestens 30 Gigawatt Windenergie an Land und mindestens 65 Gigawatt Photovoltaik bis zum 31. Dezember 2035, davon 50 Gigawatt auf bereits versiegelten Flächen
  • Deutliche Erleichterung der Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf, an und in der Umgebung von Kulturdenkmälern
  • Verbot der Durchführung von Raumordnungsverfahren zu Maßnahmen und Planungen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung (Verfahrenserleichterung)

Stärkung der Vorbildfunktion des Landes beim Klimaschutz

  • Klimaneutrale Landesverwaltung bis 2040 (bisher 2050), Ambitionierterer Reduktionspfad: 80 Prozent bis 2030 ggü. dem Jahr 1990 (bisher 70 Prozent)
  • PV-Pflicht für alle Landesliegenschaften: bis 2025 30 Prozent PV-Belegung auf geeigneten Dachflächen, bis 2040 100 Prozent
  • Ehrgeizige Energie-Effizienzstandards bei Landesgebäuden (Neubau und Erweiterung / Renovierung)
  • Kopplung der Fördermittel des Landes an die Klimaschutzziele
  • Einführung eines CO2-Schattenpreises im Vorfeld der Vergabe von Beschaffungsaufträgen
  • Schnellere Flottenerneuerung – Umstellung des Fuhrparks des Landes auf emissionsfreie Antriebe bis 2030

Etablierung von kommunalen Pflichtaufgaben für den Klimaschutz

  • Pflicht für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung
  • Pflicht für die Landkreise zur Beratung der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden bzgl. der Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln
  • Pflicht für die Mittel- und Oberzentren zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung
  • Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern (Klimafolgenanpassung)
  • Mit den Regelungen der Novelle des NKlimaG gibt das Land ab 2024 zusätzlich ca. 60 Mio. Euro im Jahr für den Klimaschutz aus (v.a. für Gebäude der Landesverwaltung, Klimaschutzaufgaben in den Kommunen).

  Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.06.2022
zuletzt aktualisiert am:
04.07.2022

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