Artikel-Informationen
erstellt am:
07.08.2026
PI 069/2026
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz wurde als die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde fristgerecht von der Betreiberin der Rückbauanlage Emsland (RAE) über die fehlende Kupplung einer Versorgungsschiene an einem Notspeisenotstromdiesel informiert. Das Ereignis ist gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) nach dem Kriterium N 2.1.6 (Sicherheitstechnisch bedeutsame Abweichung vom spezifizierten Zustand) meldepflichtig. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) ist das Ereignis in die Stufe 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) einzuordnen.
Der Notspeisenotstromdiesel wird für den Fall eines Nichtanspringens des Notstromdiesels bereitgehalten und wurde nach Entdecken umgehend wieder mit der entsprechenden Versorgungsschiene gekuppelt. Eine Versorgung der Schiene über das Normalnetz sowie den Notstromdiesel war zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.
Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personal, Umgebung und den bestimmungsgemäßen Nachbetrieb der im Rückbau befindlichen Anlage.
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erstellt am:
07.08.2026
