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Informationen zu artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und erfolgten Entnahmen beim Wolf in Niedersachsen

Der Wolf ist wird wieder heimisch in Niedersachsen. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet allerdings auch, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert entnommen werden. Eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Hier erhalten Sie Informationen über die auf Basis der sorgfältig geprüften Ausnahmegenehmigungen in Niedersachsen entnommenen Wölfe. Zum Verfahren: Wird ein einzelner Wolf entnommen, wird eine Gewebeprobe des Tieres routinemäßig vom zuständigen NLWKN sichergestellt und dem Senckenberg Institut in Gelnhausen übersendet, wo das bundesweite Genetik-Monitoring zusammenläuft. Hier erfolgt die DNA-Analyse, mit der das Tier dann zweifelsfrei identifiziert wird. Diese Information liegt in der Regel binnen Wochenfrist vor. Der Kadaver selbst wird im Rahmen des regulären Totfundmonitorings gemeinsam mit beispielsweise bei Verkehrsunfällen getöteten Wölfen etwa monatlich an das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin überstellt. Dort werden alle bundesweit tot aufgefundenen Wölfe gründlich untersucht und dabei wird auch eine Altersabschätzung vorgenommen. Die Liste der in Niedersachsen tot aufgefundenen Wölfe findet sich hier.

Bisherig erteilte Ausnahmegenehmigungen


Individuum Zeitraum Behörde
GW717m (Rudel Rodewald) 23.01.2019-31.03.2020 NLWKN
GW965f (Rudel Herzlake) 20.03.2020-15.04.2020 NLWKN
GW 242f(Rudel Eschede/Rheinmetall)
GW1027m (Rudel Ebstorf)
04.04.2020-30.06.2020 LK Uelzen
GW717m (Rudel Rodewald) 17.07.2020-15.04.2021 NLWKN
Wolf, der sich auf unter 30m einem Menschen nähert 24.07.2020-31.12.2020 LK Heidekreis
GW1111m (Rudel Herzlake)
11.09.2020-15.04.2021
NLWKN
GW1423f, GW950m (Rudel Burgdorf) 13.10.2020-31.03.2021 NLWKN
GW242f (Rudel Eschede/Rheinmetall) 30.10.2020-31.03.2021 LK Uelzen

GW1027m (Rudel Ebstorf)

15.01.2021-30.06.2021
LK Uelzen

GW 1423f, GW950m (Rudel Burgdorf)

31.01.2021-31.08.2021 NLWKN
GW1710m, GW1936f (Rudel Steinhorst) 08.11.2021-31.03.2022 NLWKN
GW1532m, GW872f (Rudel Amt Neuhaus) 29.11.2021-31.03.2022 NLWKN
Wolf aus dem Rudel Cuxhaven oder Schiffdorf 14.01.2022-23.03.2022 NLWKN
GW1532m (Rudel Amt Neuhaus) 28.06.2022-31.12.2022 NLWKN
Wolf aus dem Rudel Friedeburg 14.09.2022-27.10.2022 NLWKN
GW950m (Rudel Burgdorf) 06.10.2022-31.01.2023 Region Hannover


Wolfsentnahmen in Niedersachsen

Die folgende Übersicht wird fortlaufend aktualisiert.


Rudel Amt Neuhaus

Am Dienstag, den 02. Februar 2022, wurde das Niedersächsische Umweltministerium über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Rudels Amt Neuhaus informiert. In der Nacht zum 1. Februar 2022 wurde innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein männlicher Wolf getötet. Es handelt sich damit nach dem Abschuss eines weiblichen Tieres am 8. Januar um die zweite Entnahme im Territorium des Rudels Amt Neuhaus. Trotz des Abschusses kam es zu wiederholten Rissen – zuletzt am 17., 18. sowie am 30. Januar, sodass die Ausnahmegenehmigung im Territorium des Rudels Amt Neuhaus aktiv blieb.

Grund für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 45, 45a Bundesnaturschutzgesetz war, dass es seit 2017 im Territorium des Rudels Amt Neuhaus vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen war, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe vornehmlich Schafe erbeutet, wobei der zumutbare Herdenschutz mehrfach überwunden wurde. Im Gebiet des Rudels Amt Neuhaus werden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage führten.

Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f an den Rissereignissen beteiligt waren.

Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW872f und GW1532m zurückgeht, belief sich im Jahr 2020 auf ca. 2.785,00 Euro. Hinzu kommen weitere Schäden in Höhe von mindestens 3.000,00 Euro durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolgt.



Rudel Amt Neuhaus

Am Samstag, den 8.Januar 2022, wurde das Niedersächsische Umweltministerium über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für Wölfe des Rudels Amt Neuhaus informiert. In der Nacht zum 8. Januar 2022 wurde innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme weiblicher ein- bis zweijähriger Wolf getötet.

Grund für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 45, 45a Bundesnaturschutzgesetz war, dass es seit 2017 im Territorium des Rudels Amt Neuhaus vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen war, bei denen auch immer wieder der zumutbare Herdenschutz überwunden wurde. Dabei haben Wölfe vornehmlich Schafe erbeutet, wobei der zumutbare Herdenschutz mehrfach überwunden wurde. Im Gebiet des Rudels Amt Neuhaus werden mehrere unterschiedliche Herdenschutzmaßnahmen (Herdenschutztiere, olfaktorische Vergrämung etc.) eingesetzt, die zu keiner nachhaltigen Verbesserung der Lage führten.

Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass unter anderem die beiden Elterntiere des Rudels, der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f an den Rissereignissen beteiligt waren.

Der Gesamtschaden, der mit hoher Wahrscheinlichkeit auf GW872f und GW1532m zurückgeht, belief sich im Jahr 2020 auf ca. 2.785,00 €. Hinzu kommen weitere Schäden in Höhe von min. 3.000,00 € durch eine Reihe weiterer Rissvorfälle im Territorium des Rudels Amt Neuhaus, deren abschließende finanzielle Bearbeitung derzeit noch erfolgt.

Der Vollzug wurde aufgrund der erfolgten Entnahme zwar zunächst ausgesetzt, kann aber unmittelbar wiederaufgenommen werden. Denn bei der entnommenen Fähe handelt es sich augenscheinlich um ein ca. 1-2 Jahre altes Tier und nicht um die mindestens 7-jährige GW 872f.



Rudel Burgdorf

Am Donnerstagvormittag, 22. April 2021, wurde das Niedersächsische Umweltministerium über den Abschuss eines Wolfes des Burgdorfer Rudels informiert. Die Entnahme erfolgte am Abend des 21.04.2021 innerhalb des Geltungsbereichs der erteilten Ausnahmegenehmigung. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um einen ein- bis zweijährigen weiblichen Wolf. Der Vollzug ist ab sofort ausgesetzt und es wird aufgrund der erfolgten Entnahme eine Wiederaufnahme sorgfältig geprüft.

Grund für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gemäß §§ 45, 45a Bundesnaturschutzgesetz war, dass es seit Herbst 2019 im Territorium des Burgdorfer Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen ist. Dabei haben Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern wiederholt Rinder und Pferde gerissen. Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern geht hervor, dass zumindest die beiden Leittiere des Rudels, der Rüde GW950m und die Fähe GW1423f an den Rissereignissen beteiligt waren.

Die Genehmigung ist beschränkt auf Teile des Kernterritoriums des Burgdorfer Rudels in Gemeinden der Region Hannover und des Landkreises Peine. Die Ausnahmegenehmigung ist zeitlich befristet bis zum 31.08.2021. Hinsichtlich der Fähe GW1423f war der Vollzug der Genehmigung bis zum 01.07.2021 ausgesetzt, sofern diese erkennbar laktiert.

Rudel Rodewald

Am Vormittag des Mittwoch, 07. April 2021, wurde das Niedersächsische Umweltministerium über einen Vollzug im Rahmen der aktuell geltenden Ausnahmegenehmigung für einen Wolf des Rodewalder Rudels informiert. In der Nacht zum 07. April 2021 wurde innerhalb des Territoriums des Rudels im Geltungsbereich der Genehmigung ein nach erster in Augenscheinnahme ein- bis zweijähriger, weiblicher Wolf getötet.

Grund für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung war gemäß §45a Bundesnaturschutzgesetz, dass es seit dem Frühjahr 2018 es im Territorium des Rodewalder Rudels vermehrt zu Übergriffen von Wölfen auf Nutztiere gekommen war. Dabei hatten Wölfe nicht nur kleinere Nutztiere wie Schafe erbeutet, sondern wiederholt Rinderherden angegriffen. Aus den DNA-Analysen und den vorgefundenen Rissbildern ging hervor, dass der Leitwolf des Rudels, der Rüde GW717m, an den Rissereignissen überwiegend beteiligt war. Die durch das Rodewalder Rudel verursachten Kosten (direkte Schäden und spezifische Präventionsleistungen) belaufen sich auf derzeit überschlägig auf 1,25 Millionen Euro.

Die Genehmigung ist beschränkt auf fest definierte Teile des Kernterritoriums des Rodewalder Rudels in Gemeinden des Landkreises Nienburg/Weser sowie des Heidekreises. Aus Gründen des Tierschutzes ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet bis zum 15. April 2021. Der Vollzug wird aufgrund der erfolgten Entnahme zunächst ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen.


Rudel Ebstorf

Im Februar 2021 wurde der Wolf GW1997f aus dem Rudel Ebstorf aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Landkreis Uelzen getötet.

Zur Ausnahmegenehmigung, die gemäß §45a Bundesnaturschutzgesetzerteilt wurde, hatten zahlreiche Risse verbunden mit der mehrfachen Überwindung von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen durch das Ebstorfer Rudel geführt, die überwiegend dem Rüden des Rudels mit der Kennung GW1027m zuzuordnen sind. Dabei ist ein Gesamtschaden von über 70.000 Euro entstanden.

Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 30. Juni 2021, der Vollzug ist mit dieser Entnahme vorübergehend ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen.


Rudel Herzlake

Im Februar 2021 wurde der Wolf GW1962f aus dem Rudel Herzlake aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des NLWKN letal entnommen.

Grund für das Erteilen der Ausnahmegenehmigung war gemäß §45a Bundesnaturschutzgesetz das mehrfache Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und nachweislich zahlreiche Risse auf dem Hochwasserschutz dienenden Verwallungen. Im Territorium des Rudels Herzlake wurden seit Ende 2018 circa 500 Schafe von Wölfen getötet und es entstand ein Schaden bei Weidetierhaltern von fast 100.000 Euro. Zur Verhinderung ernster Schäden in der Weidewirtschaft wurde die Ausnahmegenehmigung für das zuletzt am häufigsten genetisch nachgewiesene Individuum GW1111m erteilt. Da eine sichere Identifizierung eines Wolfsindividuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, konnte eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen. Die Tötung des Wolfs GW1962f aus dem Herzlaker Rudel ist daher von der geltenden Rechtslage nach dem Bundesnaturschutzgesetz vollumfänglich gedeckt.

Die Ausnahmegenehmigung gilt bis zum 15. April 2021, der Vollzug ist mit dieser Entnahme vorübergehend ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen.


Rudel Munster

Im April 2016 wurde im Heidekreis der Wolf GW369 (Rudel Munster, MT6) auf ministerielle Anordnung getötet, weil er sich mehrmals Menschen genähert hatte.

Dieser Wolf wurde unter dem Namen „Kurti“ einer breiten Öffentlichkeit bekannt und war mit einem Sender ausgestattet. Durch die Besenderung konnte sein Bewegungsradius aufgezeichnet werden. Das Tier näherte sich Menschen ab Mitte 2015 mehrmals bis auf wenige Meter und wurde deswegen im Rahmen einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr geschossen.


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