Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Transportbereitstellungshalle TBH-KWG

Standort

Die TBH-KWG befindet sich linksseitig der Weser und südlich der Stadt Hameln im Gebiet der Gemeinde Emmerthal im Landkreis Hameln-Pyrmont im Bundesland Niedersachsen auf dem Betriebsgelände des Kernkraftwerks Grohnde (KWG).

Zweck

Die TBH-KWG wurde zur Aufnahme der anfallenden radioaktiven Abfälle und Reststoffe aus dem Abbau des KWG errichtet. Der Gebäudekomplex besteht aus einer einschiffigen Halle in Stahlbetonbauweise, die sich in einen Verladebereich für den An- und Abtransport von Gebinden (Halle 1), eine Lagerhalle (Halle 2) und einen Anbau als dreigeschossiges Betriebsgebäude (Sozialtrakt) aufteilt. Die radioaktiven Abfälle und Reststoffe werden im Lagerbereich der Lagerhalle aufbewahrt. Das Gebäude (inklusive Betriebsgebäude) hat eine Länge von ca. 90 m, eine Breite von ca. 28,10 m und eine Höhe von ca. 16,80 m.

Für den Zweck der Einlagerung wurde die Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 StrlSchG zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen mit Datum vom 30.03.2026 erteilt.

Die zulässige Gesamtaktivität der eingelagerten radioaktiven Stoffe beträgt maximal 2 x 1017 Bq.

Dabei handelt es sich um:

  • Abfälle und Reststoffe aus dem Betrieb (einschließlich Nachbetrieb und Restbetrieb) und dem Abbau des KWG,
  • Sonstige radioaktive Stoffe, die als Abfälle beim Betrieb der neuen Transportbereitstellungshalle oder des bereits am Standort vorhandenen Brennelement-Zwischenlagers Grohnde anfallen können und
  • Prüfstrahler.

Bei den radioaktiven Abfällen aus dem KWG kann es sich auch um „äquivalente radioaktive Abfälle“ i. S. d. Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Stoffe und radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008 handeln.

Insofern beinhaltet die TBH-KWG schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Die Lagerung wurde unbefristet genehmigt, längstens jedoch bis zur Einlagerung in ein Bundesendlager.

Geplante Inbetriebnahme

4. Quartal 2026

Betreiberin

PreussenElektra GmbH

Erteilte Genehmigungen

Genehmigungsbescheid gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz zum Umgang mit radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe (TBH-KWG) vom 30.03.2026

Zusammenfassende Darstellung und Gesamtbewertung der Umweltauswirkungen für die Baugenehmigung sowie die Genehmigung zum Umgang mit radioaktiven Stoffen gem. § 12 StrlSchG im Rahmen des Vorhabens Errichtung und Betrieb einer Transportbereitstellungshalle

Meldepflichtige Ereignisse

keine


Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2026

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