Artikel-Informationen
erstellt am:
02.05.2019
2. Das Bauordnungsrecht des Landes Niedersachsen ist in der NBauO und in den hierzu erlassenen Verordnungen geregelt. Es enthält u.a. Anforderungen an das Baugrundstück und seine Bebauung, an Baumaßnahmen sowie an bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen; Vorschriften über Bauprodukte und Bauarten, über verantwortliche Personen und Zuständigkeiten sowie Regelungen zum Baugenehmigungsverfahren.
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3. Unter Fachplanung versteht man eine förmliche Planung mit eigenem Verfahren von Vorhaben, die aufgrund von Fachplanungsgesetzen durchzuführen sind. Beispiele für solche Fachplanungsgesetze sind das Bundesfernstraßengesetz und das Wasserhaushaltsgesetz.
4. Als Baunebenrecht gelten ergänzend zum städtebaulichen Planungs- und Bodenrecht sowie Bauordnungsrecht zahlreiche Bundes- oder Landesgesetze bzw. Verordnungen sowie europäischen Richtlinien und Verordnungen als "sonstige Vorschriften" im Sinne von § 2 Abs. 17 NBauO, die Anforderungen an die Nutzung von Grundstücken, an bauliche Anlagen, an Baumaßnahmen oder an die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken stellen.
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02.05.2019