Anleitung Datenerhebung V3
(2,05 MB)
Webanwendung - Lärmkartierung
INTERNETPLATTFORM ZUR DATENERHEBUNG FÜR DIE EU-UMGEBUNGSLÄRMKARTIERUNG
Die Kartierung von Lärm ist als Grundlage für die Lärmaktionsplanung durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht (§ 47 BImSchG) geregelt. In Niedersachsen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim für die Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen und Großflughäfen außerhalb von Ballungsräumen zuständig.
Bis zum 30. Juni 2022 müssen die strategischen Lärmkarten vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim ausgearbeitet werden.
Die zur Lärmkartierung erforderlichen Basisdaten (z.B. zu Straßen, Gebäuden, Lärmschutzeinrichtungen) werden überwiegend durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bereitgestellt.
Die Erfahrung aus der Lärmkartierung der vorherigen Runden hat gezeigt, dass einige Daten ausschließlich den Städten und Gemeinden bekannt sind. Teilweise besitzen sie auch aktuellere Informationen. Insbesondere sind dies innerörtliche Verkehrsbelastungen, teilweise wichtige Schallschutzbauwerke sowie Höhe und Nutzung von Gebäuden.
Aus diesem Grund stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim den Städten und Gemeinden kostenfrei eine Webanwendung zur Verfügung und bittet die Städte und Gemeinden, fehlende Daten zu ergänzen oder vorhandene Daten anzupassen, sofern sie nicht mit den lokalen Gegebenheiten übereinstimmen. So soll eine möglichst hohe Qualität und Aktualität der Lärmkarten gewährleistet werden.
Für die Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden fanden zwei Beteiligungsphasen statt. Die 2. Beteiligungsphase endete für die Gemeinden und Städte am 22.04.2022 mit der Außerbetriebnahme der Webanwendung.
Zu der Webanwendung wurden für die Städte und Gemeinden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im März 2021 Schulungen durchgeführt. Die Präsentationen der Schulung sind in dem Dokument Präsentation zusammengestellt. Typische Arbeitsschritte, die im Rahmen der Datenkontrolle und -eingabe in der Webanwendung vorgenommen werden können, sind in kurzen Videos beschrieben. Details zur Datenbearbeitung können der "Anleitung Datenerhebung " Anleitung zur Datenerhebung " entnommen werden. In der Webanwendung selbst ist eine umfassende Hilfe integriert, die auch ohne Zugangsdaten über das Fragezeichensymbol aufgerufen werden kann.
Bis zum 30. Juni 2022 müssen die strategischen Lärmkarten vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim ausgearbeitet werden.
Die zur Lärmkartierung erforderlichen Basisdaten (z.B. zu Straßen, Gebäuden, Lärmschutzeinrichtungen) werden überwiegend durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim bereitgestellt.
Die Erfahrung aus der Lärmkartierung der vorherigen Runden hat gezeigt, dass einige Daten ausschließlich den Städten und Gemeinden bekannt sind. Teilweise besitzen sie auch aktuellere Informationen. Insbesondere sind dies innerörtliche Verkehrsbelastungen, teilweise wichtige Schallschutzbauwerke sowie Höhe und Nutzung von Gebäuden.
Aus diesem Grund stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim den Städten und Gemeinden kostenfrei eine Webanwendung zur Verfügung und bittet die Städte und Gemeinden, fehlende Daten zu ergänzen oder vorhandene Daten anzupassen, sofern sie nicht mit den lokalen Gegebenheiten übereinstimmen. So soll eine möglichst hohe Qualität und Aktualität der Lärmkarten gewährleistet werden.
Für die Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden fanden zwei Beteiligungsphasen statt. Die 2. Beteiligungsphase endete für die Gemeinden und Städte am 22.04.2022 mit der Außerbetriebnahme der Webanwendung.
Zu der Webanwendung wurden für die Städte und Gemeinden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im März 2021 Schulungen durchgeführt. Die Präsentationen der Schulung sind in dem Dokument Präsentation zusammengestellt. Typische Arbeitsschritte, die im Rahmen der Datenkontrolle und -eingabe in der Webanwendung vorgenommen werden können, sind in kurzen Videos beschrieben. Details zur Datenbearbeitung können der "Anleitung Datenerhebung " Anleitung zur Datenerhebung " entnommen werden. In der Webanwendung selbst ist eine umfassende Hilfe integriert, die auch ohne Zugangsdaten über das Fragezeichensymbol aufgerufen werden kann.