Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Webanwendung - Lärmkartierung

Internetplattform zur Datenerhebung

Die Kartierung von Umgebungslärm bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und ist durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) sowie deren Umsetzung in nationales Recht (§ 47 BImSchG) verbindlich geregelt. In Niedersachsen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim für die Lärmkartierung an Großflughäfen und Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen zuständig.

Die hierfür benötigten Basisdaten, beispielsweise zu Straßen, Gebäuden, Lärmschutzeinrichtungen und Ampelstandorten, werden überwiegend vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim aufbereitet, mit dem Ziel, daraus ein Berechnungsmodell zu generieren.

Erfahrungen aus den bisherigen Kartierungsrunden haben gezeigt, dass viele wichtige Informationen ausschließlich den Städten und Gemeinden vor Ort vorliegen Dazu zählen insbesondere innerörtliche Verkehrsbelastungen, relevante Lärmschutzeinrichtungen sowie Angaben zur Höhe und Nutzung von Gebäuden.

Daher stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim den Städten und Gemeinden kostenfrei eine webbasierte GIS-Fachanwendung zur Verfügung und bittet diese, fehlende Daten zu ergänzen, bestehende Angaben zu überprüfen und bei Abweichungen von den örtlichen Gegebenheiten zu aktualisieren.

Auf diese Weise soll eine möglichst hohe Qualität und Aktualität der Lärmkarten sichergestellt werden.


Eine Bearbeitung der Daten über die Webanwendung wird vom

15.06.2026 bis zum 31.08.2026 2026 möglich sein.

Link zur Webanwendung: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/GNJS_laerm/

Bitte wenden Sie sich bei weitere Fragen an: laerm@gaa-hi.Niedersachsen.de

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2026
zuletzt aktualisiert am:
29.06.2026

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