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PRTR/ BUBE Online

Hinweise für berichtspflichtige Betreiber, gültig ab 01.01.2024:

Für die Abgabe von Berichtsdaten wird voraussichtlich im 1. Quartal 2024 die bundeseinheitliche Erfassungssoftware BUBE-Online als neue Anwendung zur Verfügung gestellt. Diese wird erreichbar sein unter: https://bube-portal.de

Zugangsdaten zur neuen Online-Anwendung werden den berichtspflichtigen Betreibern zeitnah von ihren für den Immissionsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden übermittelt.


Pollutant Release and Transfer Register (PRTR)

Seit 2008 müssen bestimmte Industriebetriebe Informationen über ihre Schadstoffemissionen des vergangenen Jahres in Luft, Wasser und Boden sowie über den Verbleib des Abfalls und des Abwassers in einem Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister (Pollutant Release and Transfer Register - PRTR) veröffentlichen. Die Grundlage hierzu bildet die E-PRTR-Verordnung (EG) Nr. 166/2006, die durch das Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 – (SchadRegProtAG) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Das PRTR bietet den Unternehmen die Möglichkeit, ihre Maßnahmen und Investitionen zur Minderung des Schadstoffausstoßes bekannt zu machen. Ferner informiert es Bürgerinnen und Bürger online über die Schadstoffemissionen der Industriebetriebe in ihrer Nachbarschaft.

Weitere Informationen zum PRTR, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, erhalten Sie auf der Seite http://www.thru.de/.

Die Berichterstattung durch die Betreiber erfolgt mit der Software zur Betrieblichen UmweltdatenBerichtErstattung "BUBE-Online".

BUBE-Online

Für die Berichterstattung wird mit der Software BUBE-Online ein bundesweit einheitliches Erfassungssystem zur Verfügung gestellt. Dieses System erfasst neben den PRTR-Daten auch die Berichte über die Emissionserklärungen (11. BImSchV), über Großfeuerungsanlagen (13. BImSchV) und über Abfall-mitverbrennende Großfeuerungsanlagen (§ 22 der 17. BImSchV) und ermöglicht es, dass ein Betreiber einmal erfasste Daten für alle diese Berichtspflichten gleichermaßen nutzen kann.

Zu der Software gelangen Sie als Betreiber über die Seite https://bube-portal.de

Informationen zum Umgang mit BUBE-Online stehen für Sie im Download-Bereich von BUBE-online oder unter www.thru.de (Information – Betrieb/Behörde) bereit. Informationen über Emissionsspektren und Emissionsfaktoren für die Berechnung von Schadstofffreisetzungen zum PRTR sowie weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre immissionsschutzrechtlich zuständige Aufsichtsbehörde. Für den Großteil der nach PRTR berichtspflichtigen Anlagen sind das die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), für Anlagen der Tierintensivhaltung wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Landkreis.

Sofern Ihnen Ihre Aufsichtsbehörde nicht bekannt ist oder Zugangsschwierigkeiten zu BUBE-Online auftreten, kontaktieren Sie uns bitte über das niedersächsische BUBE-Systempostfach (bube.zuslg@gaa-ce.Niedersachsen.de).



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