Artikel-Informationen
erstellt am:
15.04.2015
Die Meldungen werden derzeit geprüft und alle verfügbaren Informationen gesammelt, um eine Bewertung vorzunehmen. Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich bei dem Tier tatäschlich um einen Wolf handelt und wie sich diese Begegnung zugetragen hat. Erst wenn alle benötigten Informationen vorliegen, ist eine abschließende Bewertung möglich. Sollte es sich herausstellen, dass es sich um ein auffälliges Tier handelt, werden entsprechende Maßnahmen in Erwägung gezogen.
Alle Experten empfehlen bei Begnungen mit dem Wolf das auch immer wieder angewendete Verhalten: sich bemerkbar machen durch lautes sprechen, rufen oder in die Hände klatschen. Dabei wird empfohlen, sich langsam - mit dem Gesicht zum Wolf - zurück zu ziehen. In der Regel ziehen sich Wölfe bei so einem Verhalten zurück, denn sie sind scheue Tiere. Handelt es sich um Wolfswelpen, sind diese manchmal neugierig und agieren oft weniger vorsichtig als erwachsene Tiere. Die Emfpehlung für das Verhalten bleibt gleich. Grundsätzlich gilt, dass von gesunden Tieren keine Gefahr für den Menschen ausgeht; das zeigen auch die Erfahrungen, die in anderen Ländern schon Jahrzehnten gemacht werden.
Der Wolf wird national und europaweit als stark gefährdet eingestuft. Er unterliegt dem besonderen Artenschutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach darf er auch nicht getötet oder verletzt werden. Ausnahmen gelten, wenn vom Wolf eine Gefahr für den Menschen ausgeht. Auch das Bundesnaturschutzgesetz regelt für diesen Fall die Entnahme aus dem Bestand. Im Rahmen des rechtfertigenden Notstands (§ 34 StGB, § 228 BGB) kann auch die Tötung erfolgen, wenn hierfür eine Tatbestandvoraussetzung vorliegt.
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erstellt am:
15.04.2015