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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung:Welche Aufgaben hat das neu eingerichtete Wolfsbüro?

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/3644 -


Welche Aufgaben hat das neu eingerichtete Wolfsbüro?

Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 04.06.2015, an die Staatskanzlei übersandt am 11.06.2015


Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung


Vorbemerkung der Abgeordneten

Umweltminister Wenzel gab am 6. Mai anlässlich eines Treffens mit Akteuren des niedersächsischen Wolfsmanagement bekannt, dass ein Wolfsbüro eröffnet werden soll. Dieses Büro soll beim Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz angesiedelt sein und mit drei Stellen besetzt werden.


  1. Welche Aufgaben hat das Wolfsbüro?


Insbesondere folgende Aufgaben sind für das Wolfsbüro vorgesehen:


Informations- und Öffentlichkeitsarbeit


• Fachberatung von Öffentlichkeit und Behörden


• Vorträge, Informationsveranstaltungen


Wolfsmonitoring und Wolfsmanagement


• Amtliche Bewertung von Wolfsvorkommen und Wolfsverhalten


• Amtliche Dokumentation und Sicherung des Datenbestands der Wolfssichtungen und zukünftig Weitergabe an die neue Beratungsstelle auf Bundesebene


• Beauftragung/Durchführung von aktivem Wolfsmonitoring, wenn fachlich erforderlich


• Konzeption, Planung und ggf. Durchführung von Managementmaßnahmen


• Mitwirkung an der kontinuierlichen Schulung der niedersächsischen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater


• fachliche Unterstützung des Arbeitskreises Wolf


Nutztierhalter und Herdenschutz


• Beratung zur Präventionsmaßnahmen und Herdenschutz


• Bearbeitung und Auszahlung von Anträgen auf Präventionsmaßnahmen und Billigkeitsleistungen im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf


• Amtliche Verursacher-Feststellung bei Nutztierrissen und Auszahlung von Billigkeitsleistungen im Rahmen der Förderrichtlinie Wolf



2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass drei Stellen im Wolfsbüro ausreichend sind?


Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bei der Thematik Wolf wurde kurzfristig zum 01.07.2015 ein Wolfsbüro eingerichtet und mit drei Stellen ausgestattet. Mit weiterer Ausbreitung des Wolfs und steigender Population kann ggf. ein weiterer Personalbedarf notwendig werden.



3. Welche Stellung hat das Wolfsbüro gegenüber den Wolfsberatern?


Gemäß einer Kooperationsvereinbarung mit dem Land ist die Landesjägerschaft Niedersachsen für die Koordinierung und Betreuung der ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater zuständig und stimmt sich dabei mit dem Niedersächsischen Landesamt für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ab. Die diesbezügliche Abstimmung wird zukünftig vor allem durch das Wolfsbüro erfolgen. Die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater sollen durch die Einrichtung des Wolfsbüros in ihrer Arbeit unterstützt werden.



4. Aus welchem Haushaltstopf wird das Wolfsbüro finanziert?


Da das Wolfsbüro Bestandteil des NLWKN ist, werden die Personalkosten aus dem Budget des NLWKN im Kapitel 1555 unter Einbeziehung der Erlöse finanziert. Die Sachmittel für die Fachaufgaben werden aus dem Kapitel 1520 (Naturschutz) bereitgestellt.



5. Welche Aufgabe hat die angekündigte zusätzliche Fachkraft in Munster?


Die zusätzliche Fachkraft unterstützt die ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater zeitlich befristet bei dem Monitoring in der Region Munster. Die Landesjägerschaft Niedersachsen wurde diesbezüglich vom NLWKN beauftragt, eine geschulte Person befristet für zunächst zwei Monate in Teilzeit einzustellen.



6. Mit welchen wissenschaftlichen Einrichtungen arbeitet die Landesregierung zusammen, um eine Ursachenforschung bei auffälligen Tieren zu betreiben?


Die Landesregierung arbeitet beim Thema Wolf und insbesondere bei der Einschätzung und Ursachenforschung von auffälligem Verhalten mit einer Vielzahl von Wissenschaftlern und Fachleuten zusammen. Nicht alle Experten sind an wissenschaftlichen Einrichtungen tätig. Insbesondere mit folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen arbeitet das Land bei der Ursachenforschung von auffälligem Verhalten von Wölfen zusammen: Swedish University of Agricultural Sciences, LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung und der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.



7. Wie viel Geld wurde aus dem Topf für die Förderrichtlinie Wolf seit deren Inkrafttreten im November 2014 bereits ausgegeben?


Für Präventionsmaßnahmen wurden bis zum 10.07.2015 180.047,48 Euro ausgegeben, für Billigkeitsleistungen 15.316,27 Euro.





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