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Statement zu: Wolf ins Jagdrecht

Der Wolf ist eine nach internationalem und nationalen Recht streng geschützte Tierart, die in ihrer zentraleuropäischen Flachlandpopulation noch weit vom Erreichen eines "günstigen" Erhaltungszustandes entfernt ist. In Niedersachsen leben zwischen aktuell ca. 70 Tiere. Für die Festlegung von Obergrenzen des Wolfsbestandes in Niedersachsen oder einzelnen Regionen gibt es weder naturschutzfachliche noch rechtliche Grundlagen. Der günstige Erhaltungszustand ist die von der FFH-Richtlinie geforderte anzustrebende Untergrenze für eine Population einer besonders geschützten Art, sein Erreichen rechtfertigt noch keinerlei bestandesregulierende Maßnahmen durch den Menschen. Die FFH-Richtlinie sieht auch den „hervorragenden“ Erhaltungszustand vor (dieser wurde für den Wolf in Deutschland bislang noch nicht einmal formuliert). Auch bei dessen Erreichen ergeben sich keine Regulierungsverpflichtungen.

Das Umweltministerium nimmt die Sorgen der Nutztierhalter ernst und unterstützt diese auch finanziell, um mögliche wirtschaftliche Belastungen durch den Wolf auszugleichen.

Der Abschuss von Wölfen wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht. Eine Aufnahme ins Jagdrecht ist auch theoretisch wahrscheinlich nicht möglich, da dies einem Gutachten des Bundesamts für Naturschutz zufolge einen Verstoß gegen die Verfassungsmäßigkeit darstellt. Aber auch die Aufnahme des Wolfs in Länderjagdrecht würde an dem strengen Schutzstatus nichts ändern und eine Bejagung wäre auch dann nicht möglich.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2016

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