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Arbeitshilfe der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser nach Artikel 22 der Industrieemissions- Richtlinie (IE-RL)

Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) fordert für Anlagen, die der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (IED) unterliegen, im Rahmen der Anlagengenehmigung die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts (AZB). Der AZB soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor Anlagenerrichtung oder -änderung dokumentieren. Er dient als verbindliche Feststellung des Ausgangszustands und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei endgültiger Einstellung des Anlagenbetriebs, die in § 5 Absatz 4 BImSchG geregelt ist. Die Rückführungspflicht setzt voraus, dass durch den Anlagenbetrieb erhebliche Boden- und Grundwasserverschmutzungen hervorgerufen wurden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat in Zusammenarbeit mit der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Arbeitshilfen sowohl zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser als auch zur Rückführungspflicht erarbeitet. Die Umweltministerkonferenz hat der Veröffentlichung auf der LABO – Homepage zugestimmt. Beide Arbeitshilfen sind dort einsehbar und können herunter geladen werden:


https://www.labo-deutschland.de/Veroeffentlichungen-Industrieemissions-RL.html



Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2013
zuletzt aktualisiert am:
24.02.2020

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