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Der Wolf in Niedersachsen - Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Wie viele Wölfe gibt es in Niedersachsen?

Aktuell gibt es in Niedersachsen 39 Wolfsrudel, ein Wolfspaar und 2 residente Einzelwölfe. Das sogenannte Wolfsmonitoring für das Land Niedersachsen macht die Landesjägerschaft Niedersachsen im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums und in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN als zuständiger Fachbehörde und den über 140 ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern. Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.wolfsmonitoring.com/


Woran erkenne ich einen Wolf?

Wölfe können bestimmten Hunderassen ähneln, da diese Tiere als direkte Wolfsnachfahren viele ähnliche Merkmale aufweisen. Rassen wie beispielsweise der Saarlooswolfshund oder der Tschechoslowakische Wolfshund sind in Statur und Zeichnung dem Wolf sehr ähnlich. Tendenziell weisen Wölfe einen hellen Schnauzenbereich und einen dunkleren Sattelfleck auf dem Rücken auf. Im Durchschnitt sind Wölfe größer als vergleichbare Hunde, ihr Pfotenabdruck ist bis zu 10 cm lang. Weitere Unterscheidungsmerkmale sind die Textur (enthält Haare und Knochensplitter) und ein sehr penetranter Geruch ihres Kots (Losung genannt). Ein Wolf hinterlässt eine typische Laufspur, wenn er im „geschnürten Trab“ läuft. Dabei liegen die Pfotenabdrücke wie Perlen auf einer Schnur hintereinander, die Hinterpfoten treten exakt in die Spur der Vorderpfoten. Im Gegensatz dazu liegen beim Hund in der Regel auch im Trab die Pfotenabdrücke versetzt nebeneinander. Ein sicheres Unterscheidungsmerkmal ist dieses Fährtenbild jedoch nicht, da auch einige Hunderassen zum „Schnüren“ neigen (z.B. Huskies, Malamuten, Wolfshunde u.a.). Meist ist ein Experte notwendig, um einen Wolf allein anhand der Fährte auch als solchen zu identifizieren.
Wirklich sicher sind dagegen ein DNA-Nachweis aus der Losung oder aus Haaren und die detaillierte Analyse guter Fotos bzw. Filmaufnahmen.


Wie verhalte ich mich, wenn ich einem Wolf begegne?
Wenn Sie einem Wolf begegnen, bewahren Sie Ruhe. Beobachten Sie ihn und fotografieren ihn nach Möglichkeit. Sobald er Sie bemerkt, zieht er sich in der Regel zurück, Wölfe sind vorsichtige Tiere. Nähern Sie sich auf keinen Fall einem Wolf, der ein Tier gerissen hat. Wolfswelpen sind allerdings neugierig und agieren oft weniger vorsichtig als erwachsene Tiere, manchmal sogar dreist. Sollten Sie sich in der Anwesenheit eines Wolfs unwohl fühlen, können Sie Folgendes tun: Machen Sie sich bemerkbar durch Reden, Rufen und/oder In-die-Hände-Klatschen. Zeigen Sie dem Wolf durch beherztes Auftreten, dass Sie die Situation unter Kontrolle haben. Entfernen Sie sich dabei langsam und ruhig, immer mit dem Gesicht zum Wolf. Laufen Sie nicht weg, denn das kann Verfolgung auslösen. Sollte sich Ihnen der Wolf dennoch nähern, gehen Sie mit Bestimmtheit auf ihn zu und werfen Sie mit Steinen oder Stöcken nach ihm. Der Einsatz von Pfefferspray ist zur Abwehr ebenfalls sehr wirksam. Anschließend melden Sie den Vorfall so zeitnah wie möglich der nächsten Wolfsberaterin bzw. dem nächsten Wolfsberater oder direkt an die Landesjägerschaft Niedersachsen: Telefon: 0511-530430


Was frisst der Wolf?

Der Wolf ernährt sich in Deutschland in erster Linie von Rehen und Rothirschen, gefolgt von Wildschweinen, Damwild, Muffelwild, Hasen, kleinen und mittelgroßen Säugern sowie gelegentlich auch von Nutztieren.


Darf man den Wolf füttern?
Nein. Werden Wölfe von Menschen gefüttert, kann das dazu führen, dass sie ihre Scheu vollständig ablegen und immer wieder zur „Futterstelle“ zurückkommen. Erhält der Wolf dann kein weiteres Futter, kann es aufgrund von Frustration zu aggressivem Verhalten kommen. Es wird daher dringend davor gewarnt, die Tiere anzufüttern (z. B. um Fotos zu machen).


Ist der Wolf für den Menschen gefährlich?

Von gesunden Wölfen geht in der Regel keine Gefahr für den Menschen aus. Erwachsene Wölfe sind von Natur aus eher vorsichtig und haben eine natürliche Scheu vor Menschen, so dass sie sich zurückziehen, wenn sie die Nähe von Menschen wahrnehmen. Die Welpen, die sich mit 8-9 Monaten von erwachsenen Tieren anhand der Größe kaum noch unterscheiden lassen, sind allerdings sehr neugierig und oft deutlich weniger auf Abstand zum Menschen bedacht, als erwachsene Tiere. Dennoch können Wölfe von diesem Verhalten abweichen und im wahrsten Sinne des Wortes „auffällig“ werden. „Auffällig“ heißt, Wölfe zeigen ein unerwünschtes Verhalten, haben ihre Scheu vor Menschen verloren, sind aufdringlich oder sogar aggressiv gegenüber Menschen. Wird das auffällige Verhalten von der zuständigen Behörde als problematisch oder kritisch eingestuft, kann der Staat mit geeigneten Maßnahmen gegensteuern, denn die Sicherheit des Menschen steht an erster Stelle. Wölfe, die sich gegenüber Menschen „auffällig“ verhalten, sind jedoch selten. In Deutschland sind in den vergangenen 20 Jahren nur zwei Wölfe wegen eines Menschen potentiell gefährdenden Verhaltens geschossen worden. Dennoch darf man nicht vergessen, dass es sich um ein wildes Tier handelt, dessen Verhalten nicht mit hundertprozentiger Sicherheit vorhergesagt werden kann.


Wolfsmanagement

Was versteht man unter Wolfsmanagement?

Das niedersächsische Wolfsmanagement verfolgt das Ziel, mögliche Konflikte im Nebeneinander von Menschen und Wölfen zu vermeiden oder zu verhindern. Bei der Abwägung von Entscheidungen im Wolfsmanagement müssen die gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften beachtet werden. Um eine fundierte Beurteilung der Situation und des Verhaltens eines betroffenen Tieres vornehmen zu können, ist eine gezielte Beobachtung und detaillierte Dokumentation des Verhaltens und der Situation/en vorzunehmen. Siehe hier auch „Wolfsmonitoring“.

Dürfen Wölfe getötet werden?

Nein, ein gesunder Wolf darf in Deutschland grundsätzlich nicht getötet werden. Da er in vielen europäischen Staaten, darunter auch Deutschland, als stark gefährdet gilt, steht der Wolf in der gesamten EU seit Jahren unter strengstem Schutz. Das bedeutet, dass er weder getötet noch verletzt oder verfolgt werden darf. Bei Missachtung drohen hohe Geld- und sogar Haftstrafen. Bei allen Maßnahmen im Umgang mit dem Wolf steht die Sicherheit des Menschen immer an erster Stelle. Wird ein Mensch von einem Wolf angegriffen, darf er den Angriff selbstverständlich abwehren und sich verteidigen. Notstandssituationen rechtfertigen deswegen, dass bei der Abwehr eines Wolfsangriffs das Tier verletzt oder sogar getötet wird.

Was bedeutet Wolfsmonitoring?

Das sogenannte Wolfsmonitoring für das Land Niedersachsen macht die Landesjägerschaft Niedersachsen im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums und in enger Zusammenarbeit mit dem NLWKN als zuständiger Fachbehörde und den über 100 ehrenamtlichen Wolfsberatern. Wolfsmonitoring bezeichnet alles, was mit der Dokumentation der Wiederbesiedlung durch Wölfe, der Populationsentwicklung insgesamt und der Rudel- und Revierbildung im Zusammenhang steht. Hierzu gehört die Erfassung von Sichtungen, Rissen, gewöhnlichen und außergewöhnlichen Ereignissen, fotografischen Aufnahmen sowie Individuenerkennung – auch durch die Analyse von genetischen Spuren aus Exkrementen, von Beutetieren u. a. Quellen.

Im Falle besonderer Ereignisse werden diese Monitoringaktivitäten intensiviert, um ein möglichst lückenloses Bild über eine gegebene Situation vor Ort zu erhalten.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.wolfsmonitoring.com/


Gibt es in Niedersachsen auch sogenannte Wolf-Hund-Hybride, also Mischlinge zwischen Wolf und Hund?

In freier Natur existieren in Niedersachsen keine Wolf-Hund-Hybriden. Das hat die genetische Untersuchung von Haaren, Exkrementen und Speichel aller erreichbaren Proben eindeutig bewiesen. Eine Vermischung mit Hunden würde ein ernsthaftes Problem darstellen, da das zum einen die Erbinformationen in der Wolfspopulation langfristig beeinflussen würde. Zum anderen würden Mischlinge möglicherweise ein anderes Verhalten aufweisen. Erfahrungen aus anderen Ländern belegen, dass Hybriden Menschen gegenüber oft weniger Scheu haben und tendenziell auch eher zu aggressivem Verhalten neigen können. Aus den genannten Gründen würden Wolf-Hund-Hybride entnommen werden.


Was ist Vergrämung?

Als eine mögliche Maßnahme im Umgang mit auffälligen Wölfen gilt das Vergrämen. Dafür wird das Tier wiederholt unangenehmen Reizen ausgesetzt, um es – beispielsweise aus der Nähe von besiedelten Gebieten, oder Menschen – zu vertreiben. Auf diese Weise lernt der Wolf, dass es in der Nähe von Menschen „weh tut“. Eine anerkannte Maßnahme zur Vergrämung ist beispielsweise der Beschuss mit Gummikugeln – aus einer Entfernung, bei der das Tier einen Schmerzreiz erleidet, jedoch nicht verletzt wird. Für eine erfolgreiche Vergrämung ist es wichtig, dass immer dasselbe Tier dieser „Lernerfahrung“ ausgesetzt ist. Dafür wird es in der Regel vorher eingefangen und mit einem Sender ausgestattet wieder in die Natur entlassen. So wissen die Experten immer, wo sich das Tier gerade aufhält und können entsprechend handeln. Aber auch schon das Einfangen selbst, mit Fallen oder mit einem Betäubungsgewehr stellt eine starke Vergrämungsmaßnahme dar, da es dem Wolf zeigt: „In der Nähe von Menschen bin ich nicht sicher“. Bisher gab es in Deutschland erst eine Aktion zur Vergrämung. Erfahrungen aus Schweden und den USA zeigen, dass die oben beschriebene Art der gezielten Vergrämung einzelner Tiere nur sehr begrenzte Erfolge bringt.

Wesentlich erfolgversprechender dagegen ist der Vergrämungseffekt, der dadurch erreicht wird, dass jeder Bürger bei einer Wolfsbegegnung dem Tier durch „unfreundliches“ Verhalten – also Anschreien, bestimmtes Auftreten, Werfen mit Gegenständen – deutlich macht, dass die Annäherung nicht erwünscht ist.


Warum besendert man Wölfe?

Besenderungen von Wölfen werden im Wolfsmanagement im Wesentlichen aus zwei Gründen gemacht: Zu Managementzwecken, d.h. zur Klärung von auffälligem Verhalten oder aber zur aktiven und gezielten Vergrämung von Wölfen oder zur Klärung wissenschaftlicher Fragestellungen.
Hier sollen Daten detaillierte Informationen über Streifgebiete, Abwanderungen und Neuetablierungen liefern. Daraus lassen sich Rückschlüsse über Territorien von Wölfen, deren Größe und eventuelle Verschiebungen erschließen. Speziell in Niedersachsen ist die Habitatnutzung von Wölfen in einem teilweise dicht besiedelten und landwirtschaftlich intensiv genutzten Gebiet von großem Interesse. Bei der Besenderung von Wölfen müssen tierschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden. Zum Einfangen kommen grundsätzlich die Kastenfalle, die Schlingenfalle sowie die so genannte Soft-Catch-Trap in Frage.


Wann kann es zu einer ‚letalen Entnahme‘ eines Wolfes kommen?

Nach derzeitigem Rechtsstand können Wölfe, die sich Menschen auffällig gegenüber verhalten, letal entnommen werden. Dies gilt auch für Wölfe, die wiederholt empfohlene Herdenschutzmaßnahmen überwunden haben und bei denen die Gefahr besteht, dass sie erhebliche bzw. ernste wirtschaftliche Schäden anrichten.

Verliert ein Wolf die natürliche Scheu und gibt er seine Distanz gegenüber dem Menschen auf, kann das bereits als auffälliges Verhalten eingestuft werden. Wird ein Tier in der Nähe von Siedlungen gesichtet, fällt das allerdings nicht in die Kategorie „auffällig“. Auf Wanderschaft, oder auch auf dem Weg von A nach B, gehen Wölfe meist den kürzesten Weg. Wenn dann eine Siedlung auf ihrer Route liegt, laufen sie einfach direkt daran vorbei oder mitten hindurch. Das Bundesamt für Naturschutz hat Kriterien erarbeitet, was als auffällig zu werten ist und welche Gegenmaßnahmen geeignet sind. Eine mögliche Maßnahme ist das Vergrämen.

Das Töten von Beutetieren, und damit auch von Nutztieren, ist per se kein unnatürliches Verhalten von Wölfen. Ob dies gleichwohl zu einer Vergrämung oder Tötung eines Wolfes führen kann, ist von der Situation abhängig: Handelt es sich um Nutztiere auf einer Weide, die nicht „wolfsabweisend“ eingezäunt ist, ist das Töten von Nutztieren lediglich dem normalen Beutefangverhalten zuzuordnen. Das gilt auch für den Fall, dass mehrere Tiere hintereinander getötet werden, denn die durcheinanderlaufende Herde, die durch den Zaun am Fliehen gehindert ist, löst immer wieder Verfolgungs- und Tötungsreaktionen aus. Spezialisiert sich dagegen ein Wolf auf das Reißen von Nutztieren und überwindet dafür regelmäßig wolfsabweisende Zäune, ist das als problematisches Verhalten einzustufen. Nach artenschutzrechtlicher Prüfung können dann ggf. Maßnahmen ergriffen werden. Die Entnahme von Wölfen ist immer das letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind oder aber Gefahr für Menschen besteht. Es gilt der Grundsatz: Die Sicherheit der Menschen geht vor.


Wichtige Informationen für Nutztierhalter finden Sie unter der Richtlinie Wolf. Die vom Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen werden durch die Auszahlung von Geldern gemindert oder vermieden.

Niedersachsenkarte mit Wolfsterritorien   Bildrechte: LJN

Wolfsterritorien in Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2018
zuletzt aktualisiert am:
15.09.2021

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